Kirchensteuerpflicht bei Wiedereintritt
Kirchensteuern beim Kircheneintritt
Als Neumitglied der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen sowie der christkatholischen Landeskirche werden Sie Kirchensteuerpflichtig. Die drei genannten Landeskirchen gehören zu den staatlich anerkannten Kirchen in der Schweiz. Dies bedeutet, dass die Kirchensteuern nicht direkt durch die jeweilige Kirche, sondern durch den Staat (Steuererklärung) eingezogen werden.
Die Kirchensteuern werden als Prozentsatz innerhalb der ordentlichen Gemeindesteuern berechnet. Der Kirchensteuersatze kann von jeder Kirchgemeinde individuell festgelegt werden. Die Höhe der Kirchensteuer weist innerhalb der Schweiz sehr grosse Unterschiede aus.
Ab wann bezahle ich Kirchensteuern?
Die Kirchensteuern werden ab dem Eintrittsmonat fällig. Wer am Ende eines Monats in die Kirche eintritt bezahlt bereits für den ganzen Monat Kirchensteuern. Die Kirchensteuern werden anhand des steuerbaren Einkommens, welches anhand der Steuererklärung ausgewiesen wird, berechnet. Kirchensteuern werden für jedes Kirchenmitglied fällig, unabhängig vom Alter oder Zivilstand. Für Kinder, welche nicht Mitglied einer Landeskirche sind, werden keine Kirchensteuern erhoben.
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Wer erhält die Kirchensteuer?
Die Einnahmen aus den Kirchensteuern werden vom Steueramt direkt an die jeweilige Kirchgemeinde, die dem Gemeindegebiet angehört, ausgeschüttet. Die Kirchgemeinden sind juristische Personen, welche als Bindeglied zwischen Staat (Steueramt) und Kirche (Pfarreien) dienen. Der Grund dafür liegt darin, dass in der Schweiz Staat und Kirche laut Verfassung getrennt sind. Somit dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Steuermittel direkt an die Pfarreien fliessen.
Warum bezahle ich Kirchensteuern?
Diese Frage wird ausführlich unter der Rubrik «Kirchensteuern» behandelt. Einfach zusammengefasst wird mit der Kirchensteuer die christliche Gemeinschaft finanziert. Die Steuereinnahmen werden von der Kirchgemeinde verwaltet und weitergegeben. Die Pfarreien als christliche Basisorganisation erhalten den grössten Anteil der Kirchensteuern. Daraus werden das kirchliche Seelsorge-Angebot sowie verschiedene Hilfswerke finanziert. Weitere Ausgaben dienen dem Pfarreileben, der kirchlichen Bildung (Pfarreiunterricht), dem Unterhalt für Kirchen- und Pfarreigebäude sowie der Verwaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Website www.kirchensteuern-sei-dank.ch.
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