Bisherige Kirchensteuern
Als ständiges Mitglied der reformierten und katholischen Kirche bezahlen Sie bis zu ihrem Lebensende ungefähr 53’625.- Franken Kirchensteuern. Mit dem Kirchensteuerrechner können Sie berechnen, wie viel Kirchensteuern Sie bis jetzt bezahlt haben.
Berechnungsgrundlage
Höhe der jährlichen Kirchensteuer: Fr. 825.- pro Person
Durchschnittseinkommen Schweiz: Fr. 6’427.- (Quelle bfs admin)
Beginn der Kirchensteuerberechnung: Ab dem 20. Lebensjahr
Voraussetzung: Ständiger Wohnsitz / Steuerpflicht in der Schweiz
Mitglied in einer der öffentlich-rechtlichen Staatskirchen
Rechnungsbeispiel
Die im Beispiel genannte Person (34 Jahre) ist Mitglied der römisch-katholischen Kirche und bezahlte ab dem 20. Lebensjahr (Durschnitt aus Lehr- und Studienzeit) Steuern und somit Kirchensteuern. Wie oben erwähnt, unterliegt das monatliche Einkommen dem Schweizer Durchschnitt von Fr. 6’427.-.
Steuerpflicht in Nettojahren: 34 Jahre – 20 Jahre = 14 Jahre
Total Kirchensteuern: 14 Jahre x Fr. 825.- = Fr. 11’550.-
Die im Beispiel genannte Person hat bis zu ihrem 34 Lebensjahr ungefähr Fr. 11’550.- Kirchensteuern bezahlt. Der zu bezahlende Betrag an Kirchensteuern wird höher, sofern die Person verheiratet ist und/oder Kinder hat.
-
AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
- Kirchenaustritt online
-
Kirchenaustritt Infos
- Kirchenaustritt Vorgehen
- Musterbrief Vorlage
- Kirchen Adressen
- Versand per EINSCHREIBEN
- Unterschrift | St. Gallen
- Austrittsbestätigung
- Wer wird informiert?
- Austritt nur in der Schweiz
- Stiller Kirchenaustritt
- Wohnortswechsel
- Taufdatum & Taufort
- Gesprächsaufforderung
- Annahmeverweigerung
- Mögliche Probleme
- Wiedereintritt | Kircheneintritt
- Kirchensteuern
-
Konsequenzen A-Z
- Ausländer
- Austrittsbestätigung
- Beerdigung & Bestattung
- Ehepartner
- Familie & Eltern
- Firmgotti & Firmgötti
- Firmung
- Gotti & Götti
- Heiraten
- Homosexualität
- Kinder & Jugendliche
- Kircheneintritt
- Kirchensteuern
- Kirchenbesuche
- Kommunion
- Konfirmation
- Konkubinat
- Religionsunterricht
- Scheidung
- Taufe
- Todesfall
- Trauerfeier
- Kantone
- Ihre Gemeinde
- Wiedereintritt
- Kirchenaustritt Probleme
- Über uns