Nächste Austrittsmöglichkeit 30. November 2024
Rechner 2024
Kirchensteuer Schweiz
In der Schweiz bezahlen alle Personen, die Mitglied in einer Landeskirche sind, Kirchensteuern. Die Kirchensteuern sind kantonal geregelt und in der Berechnung sehr individuell.
Kirchensteuer-Stopp
per 30. November 2024
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Kirchensteuer Schweiz
In der Schweiz bezahlen alle Personen, die Mitglied in einer Landeskirche sind, Kirchensteuern. Die Kirchensteuern sind kantonal geregelt und in der Berechnung sehr individuell. Die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
Steuersatz Ihrer Kirchgemeinde
Einkommen / Vermögen
Zivilstand / Familienmitglieder
Besitz von Immobilien
Kirchensteuer-Stopp per 30. November 2024
Kirchensteuer Schweiz
Inhaltsverzeichnis
Kirchensteuer Kanton
Kirchensteuer Rechner
Die Kirchensteuern fallen unter das kantonale Steuergesetz und werden vom Steueramt an Ihrem Wohnort eingetrieben.
Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2024 einfach über den offiziellen Steuerrechner Ihres Kantons (unten) oder über den Steuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung (hier).
Zwischen dem Kirchensteuerrechner Ihres Kantons und dem Kirchensteuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung können unterschiedliche Kirchensteuerbeträge hervorgehen. Wir empfehlen Ihnen den Steuerrechner Ihres Kantons, sofern vorhanden.
Kirchensteuer-Stopp
30. November 2024
Erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt jetzt in 1 Minute mit dem vollständigen und unterschriftsbereiten Austrittsformular für Ihre Kirche. Dadurch bezahlen Sie ab dem 30. November 2024 keine Kirchensteuern mehr.
Kirchensteuer abmelden
Kirchenaustritt Formular
Sie möchten per Ende dieses Monats keine Kirchensteuern mehr bezahlen? Dann füllen Sie einfach das untenstehende Online-Formular aus.
Wir senden Ihnen jetzt sofort das 100% vollständige und unterschriftsbereite Austrittsformular für Ihre zuständige Kirchgemeinde. Sie müssen das Austrittsformular nur noch unterschreiben und an die angegebene Adresse weiterleiten.
Automatische Abwicklung mit dem Steueramt per 30. November 2024.
Kirchensteuer abmelden
Anleitung
Wenn Sie als Kirchenmitglied keine Kirchensteuern mehr bezahlen wollen, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Kirchenstelle kündigen. Wir stellen Ihnen dazu das notwendige und unterschriftsbereite Kündigungsschreiben für Ihre Kirchenstelle zur Verfügung.
Austrittsformular unten rechts unterschreiben
Austrittsformular an die angegebene Adresse weiterleiten
Automatische Abwicklung mit Steueramt per 30. November 2024
Kirchensteuer-Stopp
30. November 2024
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Kirchensteuerpflicht
Wer bezahlt Kirchensteuern?
Bei den Kirchensteuern wird zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen (Unternehmen) und Immobilien unterschieden.
Welche Personen von der Kirche besteuert werden dürfen, ist kantonal geregelt. Die meisten Kantone erlauben es den Landeskirchen, folgende Personen zu besteuern:
Als natürliche Person müssen Sie nur dann Kirchensteuern bezahlen, wenn Sie Mitglied einer Landeskirche sind. Sind Sie als Kirchenmitglied registriert, können Sie sich mit dem offiziellen Kirchenaustritt von der Kirche- und der Kirchensteuer abmelden. Unternehmen und Immobilien können nicht aus der Kirche austreten.
Natürliche Personen (Erwachsene)
Natürliche Personen (Kinder)
Immobilien & Grundstücke
Juristische Personen (Unternehmen)
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30. November 2024
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Steuererklärung
Austrittsbestätigung
Die Kirchensteuern werden jedes Jahr durch die ordentliche Steuererklärung ermittelt und über die Steuerrechnung vom Steueramt eingezogen. Anschliessend werden die Kirchensteuern vom Steueramt an die örtliche Kirchgemeinde übertragen. Für das Eintreiben der Kirchensteuern erhält die Einwohnergemeinde eine Aufwandsentschädigung zwischen 2-3% von der Kirche.
Zwar treibt das Steueramt die Kirchensteuern für die Kirche ein. Wer jedoch aus der Kirche austreten will, muss den Kirchenaustritt schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde am Wohnort einreichen. Nach einer Bearbeitungszeit von 4-8 Wochen wird das Steueramt direkt durch die Kirche durch die Austrittsbestätigung über den Kirchenaustritt informiert. Das Steueramt ändert die Konfession anschliessend im System von Katholisch/Reformiert auf «Konfessionslos».
Bei (ausländischen) Personen, die der Quellensteuer unterliegen, muss das Steueramt vom Arbeitgeber über den Kirchenaustritt informiert werden. Quellbesteuerte Personen müssen den Kirchenaustritt ebenfalls bei der Kirchgemeinde einreichen. Die Bestätigung der Kirche muss von der quellbesteuerten Person dem Arbeitgeber und von diesem dem Steueramt übergeben werden.
Kirchensteuern zurückfordern
Kirchensteuern Abmeldung
Steuerrechtliche Wohnsitz
Austrittsbestätigung Steueramt (Original)
Kirchensteuer in der Steuererklärung
Gemeindeverwaltung und Steueramt
Kirchensteuern Steueramt & Bestätigung
Kirchenaustritt bei Quellensteuerpflicht
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Kirchgemeinde & Pfarrei
Verwendung Kirchensteuer
Welche Kirchen öffentlich anerkannt sind und damit Kirchensteuern erheben dürfen ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen dürfen die evangelisch-reformiert, die römisch-katholisch sowie die christkatholische Kirchen Kirchensteuern über die Steuererklärung (Steueramt) erheben.
Die kantonalen Landeskirchen in der Schweiz sind in föderalistische Kirchgemeinden unterteilt. Eine Kirchgemeinde wird in den meisten Fällen von einer, oder mehreren Personen präsidiert. Der Kirchgemeindepräsident oder die Kirchgemeindepräsidentin wird entweder direkt von den Kirchenmitgliedern (Kirchgemeindeversammlung) oder dem Kirchgemeindevorstand gewählt. In der jährlichen Kirchgemeindeversammlung, bei der jedes Kirchenmitglied teilnehmen darf, wird unter anderem der Kirchensteuersatz bestimmt. Wie bei jeder Organisation ist der Steuersatz variabel und richtet sich nach den Ausgaben und/oder dem Verschuldungsstand.
Die Einnahmen bestehen in der Regel aus den Kirchensteuern von natürlichen Personen, Unternehmen und Immobilien. Über die Verwendung bestimmt die jeweilige Kirchgemeinde. Mit ungefähr 40% fliesst der grösste Teil der Kirchensteuern in die Seelsorge (Pfarrei), 25% in die kirchlichen Immobilien, 12% in die Verwaltung, 12% in das soziale zusammenleben der Kirche (intern) sowie 11% in den Bildungsauftrag (Religionsunterricht). Eine detaillierte Übersicht bietet sich auf der Website www.kirchensteuer-sei-dank.ch.