Kirchenaustritt und Todesfall
Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?
Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Todefall.
Kirche und Todesfall
Die Kirche ist für die Organisation und Durchführung des Trauergottesdienstes in der Kirche zuständig. Zudem bietet die Kirche seelsorgerische Dienste für die Angehörigen der verstorbenen Person an. Wenn Sie aus der Kirche austreten, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Kirche für Sie, bzw. Ihren Angehörigen einen Trauergottesdienst organisiert. Die Seelsorge für Ihre Angehörigen wird jedoch gewährleistet, sofern Ihre Angehörigen Mitglied in der Kirche sind.
Zusammenhang mit der Kirche
Der Todesfall hat amtlich und rechtlich gesehen keinen Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Landeskirchen in der Schweiz. Bei einem Todesfall gilt es in erster Linie, die Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen zu lassen, den Todesfall rechtlich beim Zivilstandesamt Ihrer Gemeinde zu melden und danach die Beerdigung zu organisieren.
Wenn Sie von einem Todesfall betroffen sind, raten wir Ihnen, alle organisatorischen Angelegenheiten mit einem Bestattungsunternehmen oder dem städtischen Bestattungsamt zu besprechen. Diese helfen Ihnen bei allen rechtlich notwendigen Angelegenheiten.
Trauerfeier für Konfessionslose
Die Kirche hat kein Monopol auf die Organisation und Durchführung einer Trauerfeier, eines «Gottesdienstes» oder der Grabrede. Es steht selbstverständlich jeder Person frei, eine Trauerfeier zu organisieren und durchzuführen. Fazit: Eine Trauerfeier kann von jeder Person (Verwandte, Bekannte, etc.) oder Organisation (Verein, Partei, etc.) Organisiert werden.
Wenn Sie Wert auf eine würdige Bestattung legen raten wir Ihnen, Ihren Wunsch mit einer vertrauten Person zu besprechen oder die Rahmenbedingungen in Ihrem Testament festzuhalten.
Es gibt zahlreiche Angebote von Personen und Organisationen, die eine nicht christliche/kirchliche Trauerfeier oder eine nicht christliche/kirchliche Grabrede für Ihre Angehörigen halten.
Mitteilung «Kirchenaustritt» an Angehörige
Es macht durchaus Sinn, dass man seine nächsten Angehörigen über den eigenen Kirchenaustritt informiert, oder den Kirchenaustritt zumindest im Testament vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass Ihre Angehörigen unwissentlich einen christlichen/kirchlichen Trauergottesdienst in die Wege leiten (was mit Aufwand verbunden ist) und danach vom Pfarrer abgelehnt werden.
Unsere Partner für konfessionslose Beerdigungen:
Cérémonie Grichting
Ein kleines Team von professionellen Redner*innen für konfessionslose Trauerfeiern
Jan Euskirchen
Erfahrener Trauerredner und Unterstützer bei der Planung von Beerdigungen
Die Ritualschmiede
Ritualbegleiterin für Ihre konfessionslose Beerdigungen und Trauerfeiern
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