Kirchenaustritt Gesprächsaufforderung
Gesprächsaufforderung
Grundsätzlich müssen Sie nach dem Einreichen Ihres Austrittsbriefes mit einem persönlichen oder standardisierten Antwortschreiben der Kirche rechnen. Dabei stellt noch lange nicht jedes Antwortschreiben eine widerrechtliche Handlung dar.
So ist es nicht mehr als verständlich, dass sich die Kirche von Ihnen in einem persönlichen Antwortschreiben dankend als Kirchenmitglied verabschieden möchte. Ein solches Antwortschreiben der Kirche hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung des Kirchenaustritts und ist rechtlich unproblematisch.
Anders sieht es aus, wenn Sie in einem Antwortschreiben aktiv zu einem Gespräch mit dem Pfarrer aufgefordert werden – und diese Aufforderung als Bedingung für die schriftliche Austrittsbestätigung gilt. In diesem Fall liegt ein klar widerrechtliches Verhalten vor, auf welches Sie zwingend reagieren müssen. Das können Sie tun.
Anhand der oben genannten Bespielen ist zu erkennen, dass jede Reaktion auf den Kirchenaustritt differenziert auf dessen Inhalte betrachtet werden muss. Rechtlich gesehen kann man Antwortschreiben nach dessen Verbindlichkeit unterscheiden.
Gründe für Gesprächsaufforderung
unverbindliche Antwort
In rund 80 Prozent aller Fälle handelt es sich beim Antwortschreiben der Kirche um eine unverbindliche Danksagung, beziehungsweise Verabschiedung. Als Mitglied der reformierten oder katholischen Kirche haben Sie während Jahren oder Jahrzehnten Kirchensteuern bezahlt. Die meisten Kirchgemeinden und Pfarreien bedanken sich im unverbindlichen Antwortschreiben für die jahrelange Mitgliedschaft und Unterstützung durch Ihre Kirchensteuern.
Ein Antwortschreiben kann weitere Inhalte und Themen beinhalten, die rechtlich unbedenklich sind:
Danksagung für Mitgliedschaft
Verabschiedung von der Kirche
Aufklärung über Kirchensteuern
Konsequenzen Kirchenaustritt
Offenheit für Wiedereintritt
Freiwillige Austrittsbegründung
Gesprächsbereitschaft
Austrittsbestätigung
keine Handlung notwendig
Bei unverbindlichen Antwortschreiben erfolgt die Austrittsbestätigung meistens separat innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dem Antwortschreiben der Kirche. Die Austrittsbestätigung wird dabei zweifach, sowohl an Sie wie auch an das Steueramt Ihres Wohnortes gesendet.
Antwort mit Bedingungen
Rechtlich problematisch sind Antwortschreiben, welche Bedingungen enthalten, die mit der Bestätigung Ihres Kirchenaustritts zusammenhängen. So wird in vielen Antwortschreiben nach dem Taufdatum und dem Taufort gefragt. Dabei wird von der Kirche behauptet, dass die Angaben von Taufdatum und Taufort für die Bestätigung des Kirchenaustritts «zwingend notwendig» sind. Taufdatum und Taufort sind jedoch keine erforderlichen Angaben für den Kirchenaustritt. Weitere widerrechtliche Bedingungen können sein:
Taufdatum und Taufort
Austrittsgründen
Gespräch mit Pfarrer
Weitere Formulare
Wird die Austrittsbestätigung an diese oder ähnliche Bedingungen geknüpft, liegt eine widerrechtliche Handlung von Seiten der Kirche vor. In dieser Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Lösung für Kirchenaustritt.ch Kunden
Personen, die ihren Kirchenaustritt über das offizielle Austrittsformular erledigt haben, können sich direkt bei der Rechtsabteilung des Vereins melden. Die Rechtsabteilung von Kirchenaustritt Schweiz leitet danach alle notwendigen Schritte in die Wege, bis der Kirchenaustritt schriftlich bestätigt wird.
Grundsätzlich haben Kunden von Kirchenaustritt Schweiz weitaus weniger Probleme beim Kirchenaustritt. Dies liegt am hohen Bekanntheitsgrad der Organisation. Die meisten Kirchgemeinden und Pfarreien kennen die Austrittsdokumente von Kirchenaustritt Schweiz und wissen, dass sich widerrechtliche Handlungen nicht bezahlt machen.
Allgemeine Lösung
Bei Personen, die den Kirchenaustritt selber in die Wege geleitet haben, kann Kirchenaustritt Schweiz keine direkte Hilfe anbieten. Dies liegt daran, dass Kirchenaustritt Schweiz keine genauen Kenntnisse über das jeweilige Vorgehen hat. Beinhaltet der selbstverfasste Austrittsbrief alle notwendigen und rechtlichen Informationen. Wurde der Austrittsbrief an die korrekte Stelle gesendet? Gibt es einen Versandnachweis (Post-Quittung)? Diese und weitere Fragen machen es leider nicht möglich, dass die Rechtsabteilung von Kirchenaustritt Schweiz direkt helfen kann.
Aus rechtlicher Sicht können wir Nicht-Kunden folgende Optionen als Hilfe anbieten
1. Kirchenaustritt-Formular
Der einfachste und schnellste Weg liegt darin, den Kirchenaustritt nochmals über das offizielle Austrittsformular unserer Organisation abzuwickeln.
Dadurch erhalten Sie das korrekte Austrittsdokument für Ihre Kirchgemeinde. Dadurch garantieren wir Ihnen den Austritt mit Bestätigungsgarantie.
2. GRATIS Rechtsschreiben
Mit unserem kostenlosen Rechtsschreiben können Sie einfach auf das widerrechtliche Verhalten der Kirche antworten.
Aus rechtlichen Gründen muss Kirchenaustritt Schweiz jegliche Haftung und Verantwortung ablehnen.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
Jetzt 100% vollständiges Austrittsformular für Ihre Kirche herunterladen, unterschreiben und per 31. Dezember 2024 austreten.