Persönliche Austrittsbestätigung (Kopie)
Kirchenaustritt Kopie
Für die Rechtswirksamkeit des Kirchenaustritts und der damit verbundenen Einstellung der Kirchensteuerpflicht ist die schriftliche Austrittsbestätigung notwendig. Diese wird von Ihrer Kirchgemeinde am Wohnort ausgestellt, nachdem Sie Ihren Kirchenaustritt schriftlich eingereicht haben.
Die Austrittsbestätigung muss von der Kirche an das für Sie zuständige Steueramt gesendet werden. Gleichzeitig haben Sie als ehemaliges Kirchenmitglied Anrecht auf eine persönliche Bestätigungskopie zur Archivierung.
Beweispflicht Kirchenaustritt
Bei der Neuanmeldung in einer Einwohnergemeinde müssen verschiedene Personalangaben gemacht werden. Nebst Namen, Vornamen und Zivilstatus wird ebenfalls nach der Konfession (katholisch, reformiert, konfessionslos) gefragt.
Wer den Kirchenaustritt mittels Austrittsbestätigung nicht beweisen kann, wird in vielen Einwohnergemeinden automatisch und ungefragt bei einer Landeskirche angemeldet. Wer als Konfession «konfessionslos» ankreuzt, muss eine Kopie der Austrittsbestätigung vorweisen können. Diese rechtliche Grauzone ist sehr umstritten, wird trotzdem oft angewendet.
So werden gerade sehr viele Immigranten bei der Anmeldung in einer Schweizer Gemeinde automatisch in der (Haupt-) Landeskirche des jeweiligen Kantons angemeldet.
Empfehlung
Wir empfehlen aus diesem Grund allen Personen, die aus der Kirche austreten, eine Kopie der Austrittsbestätigung zu verlangen. Mit dem Service von Kirchenaustritt Schweiz wird die automatische Abwicklung beim Steueramt sowie eine Kopie der Bestätigung garantiert.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
Ähnliche Informationen