Taufe nach dem Kirchenaustritt
Kirchenaustritt und Taufe
Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt trotzdem taufen lassen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Taufe.
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AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
Können Sie Ihr Kind nach dem Kirchenaustritt taufen?
JA – Grundsätzlich können Kinder und erwachsene Personen getauft werden, obwohl die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind oder waren. Jeder Mensch kann sich durch die Taufe zum christlichen Glauben bekennen.
Warum kann die Kirche die Taufe verwehren?
Die Taufe symbolisiert die Aufnahme zum Christentum. Die reformierte und katholische Kirche haben ein Interesse daran, dass der jeweilige Täufling eine christliche Erziehung – nach den Grundsätzen der reformierten oder katholischen Kirche – von den Eltern geniesst. Sind die Eltern nicht Mitglied in der Kirche, sehen einige Kirchenvertreter ihre Interessen bedroht und können die Taufe eines Kindes untersagen. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
Fazit: Ob Sie Ihr Kind nach dem Kirchenaustritt taufen können liegt im Ermessen der jeweiligen Kirche (Pfarrei) an Ihrem Wohnort. Wir raten Ihnen, sich vorgängig beim Pfarramt an Ihrem Wohnort zu informieren.
LÖSUNG: Temporärer Kircheneintritt
Die einfachste Lösung um Ihr Kind (trotz Kirchenaustritt) taufen zu lassen ist der temporäre Kircheneintritt. Sie können heute aus der Kirche austreten und jederzeit, z.B. wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, temporär wieder in die Kirche eintreten. Der Kircheneintritt ist unbürokratisch und kann mit dem Kirchenaustritt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sie können beliebig oft in die Kirche ein- und austreten. Weitere Informationen: Kircheneintritt | Kirchenmitglied werden.