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Firmung nach dem Kirchenaustritt

Kirchenaustritt Firmung

Firmung nach dem Kirchenaustritt

Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

 

Ist die Firmung trotz Kirchenaustritt möglich? Diese Frage kann nur differenziert betrachtet beantwortet werden. Beim Kirchenaustritt der Eltern können die Kinder gefirmt werden. Beim Kirchenaustritt der Kinder ist eine Firmung nicht in jedem Fall möglich. In diesem Artikel klären wir die Frage im Zusammenhang mit der Firmung und dem Kirchenaustritt innerhalb der Familie.

Firmung nach dem Kirchenaustritt der Eltern

Der Kirchenaustritt ist eine individuelle, administrative Angelegenheit. So wie jede Person einzeln und unabhängig in die Organisation Kirche eintreten kann, ist auch der Austritt ohne Konsequenzen auf Drittpersonen möglich. Deshalb hat der Kirchenaustritt der Eltern keine Konsequenzen auf die Kinder, sofern diese weiterhin Mitglied innerhalb der Kirche sind.

Selbstverständlich fallen für den Verbleib der Kinder weiterhin Kirchensteuern an, da die Kinder als Mitglied dazu berechtigt sind, Dienstleistungen wie Religionsunterricht, Firmlager oder die Firmung selbst in Anspruch zu nehmen.

Firmung nach dem Kirchenaustritt eines Kindes

Die Firmung (lateinisch« Stärkung») ist einer der drei rituellen Schritte (Taufe, Firmung, Eucharistie) auf dem Weg zur vollen Eingliederung in die römisch-katholische Kirche. Mit der Firmung (Englisch «confirm») bestätigt und vertieft eine Person die Zugehörigkeit zum Christentum und der Organisation katholische Kirche.

Mit der Firmung bekennt sich der Firmling somit zum Christentum und zur katholischen Kirche. Da der Kirchenaustritt das Gegenteil aussagt (Distanzierung zur Kirche) ergibt die Firmung trotz Kirchenaustritt weder für den Firmling noch für die Kirche einen Sinn.

Fazit: Es ist nicht möglich, sich nach dem Kirchenaustritt mittels Firmung zur Kirche zu bekennen.

Kirchenaustritt nach der Firmung

Der Kirchenaustritt in der Schweiz wird durch die Glaubensfreiheit immer und jederzeit ermöglicht. Sollte sich eine Person aus gesellschaftlichem Druck firmen lassen müssen, oder will eine Person die Firmung aus anderen Gründen durchführen, kann diese jederzeit nach der Firmung aus der Kirche austreten. Der Kirchenaustritt nach der Firmung ist somit kein Problem.

Bedeutung der Firmung

Die Firmung (lateinisch« Stärkung») ist nebst der Taufe, der 1. heiligen Kommunion der dritte Schritt zur vollständigen Eingliederung in die römisch-katholische Kirche. Mit der Firmung bestätigt (Englisch «confirm») eine Person die Zugehörigkeit zum Christentum. Wer sich Firmen lässt, gilt innerhalb der katholischen Kirche als erwachsenes und vollständiges Mitglied.

Offizielles Kirchenaustritt Formular

Kirchenaustritt Anleitung Schritt 2

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Kontakt

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