Bezahlen Unternehmen (juristische Personen) Kirchensteuern in der Schweiz? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen diese und alle anderen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Kirchenaustritt bei juristischen Personen.
Kirchensteuern Unternehmen

Bezahlen Unternehmen Kirchensteuern?
JA – In 20 der 26 Kantone und Halbkantone können die anerkannten Kirchen die Unternehmen besteuern oder erhalten einen Teil der Erträge der staatlichen Unternehmenssteuererträge.
Können Unternehmen aus der Kirche austreten?
NEIN – Juristische Personen sind in vielen Kantonen der Schweiz kirchensteuerpflichtig.
Es gibt Kantone, die keine Kirchensteuern für juristische Personen erheben. Wird sie allerdings erhoben, kann die juristische Person nicht austreten. In solchen Kantonen gabe es schon mehrere Versuche, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen gesetzlich aufzuheben. Diese sind bisher von der Bevölkerung abgelehnt worden.*
*wir bedanken uns für die juristisch genaue Formulierung bei Frau Rahel von Siebenthal, Pfarrerin der reformierten Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen.
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