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Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

Kirchenaustritt Schweiz

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Nächste Austrittsmöglichkeit 31. Dezember 2024

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Nutzen Sie für Ihren Kirchenaustritt unsere gratis Vorlage (Word) und ergänzen Sie diese mit allen relevanten Informationen – oder erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt mit unserem Online-Formular.

Gratis

Kirchenaustritt Vorlage

Mit dem Kirchenaustritt beenden Sie Ihre Mitgliedschaft in der Landeskirche. Dadurch bezahlen Sie keine Kirchensteuern mehr in der Schweiz. Damit Ihr Kirchenaustritt bearbeitet und bestätigt wird, müssen Sie Ihren Austritt schriftlich bei der für Sie zuständigen Kirchenstelle einreichen.

Austrittsmöglichkeiten

Nutzen Sie für Ihren Kirchenaustritt unsere beliebte gratis Vorlage (Word) und ergänzen Sie diese mit allen relevanten Informationen – oder fordern Sie jetzt das 100% vollständige und unterschriftsbereite Austritt Formular für Ihre Kirchenstelle an.

Kirchenaustritt Briefvorlage Musterbrief Gratis

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Kirchenaustritt Vorlage

Verwenden Sie unsere Kirchenaustritt Vorlage und ergänzen Sie diese mit den notwendigen Angaben und Kirchenadresse.

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Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Austrittsbrief
selber verfassen

Verfassen Sie Ihren Willen, aus der Kirche auszutreten, persönlich und individuell. Dadurch können Sie beispielsweise auch Gründe angeben.

Kirchenaustritt Vorlage

Inhaltsverzeichnis

Kirchenaustritt Informationen

Voraussetzungen

In der Schweiz hat jede Person das Recht, ihre Religion frei zu wählen. Dieses Recht wird durch den Art. 15 «Glaubens- und Gewissensfreiheit» in der Bundesverfassung sichergestellt. Der Ein- und Austritt aus einer öffentlich anerkannten Landeskirche ist jederzeit möglich.

Für den Kirchenaustritt bedarf es der Mitgliedschaft in einer öffentlich anerkannten Landeskirche. Über den Kirchenaustritt können Personen ab dem 16. Lebensjahr selber entscheiden. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person (z.B. Eltern) notwendig

Der Kirchenaustritt in der Schweiz muss mittels schriftlicher Willensäusserung bei der zuständigen Kirchenstelle eingereicht werden. Dabei weist der Kirchenaustritt in der Schweiz kantonale Unterschiede auf und bezieht sich auf die jeweilige Kirchenverfassung des Kantons. Damit der Kirchenaustritt bearbeitet und bestätigt wird, muss das Austrittsbegehren rechtlich vollständig und ohne Formfehler an die korrekte Empfängeradresse der zuständigen Kirche gesendet werden.

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   Unterschrifts-/ Versandbereit
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Kirchenaustritt Vorgehen

1. Vorlage herunterladen

Sie möchten Ihren Kirchenaustritt kostenlos und selber per Briefpost einreichen? Dann folgen Sie unserer Anleitung, damit Sie die gratis Kirchenaustritt Word Vorlage herunterladen, ergänzen und per Briefpost an Ihre Kirchenstelle senden können.

Kirchenaustritt Briefvorlage Musterbrief Gratis

Vorlage
Katholische Kirche

Die römisch-katholische Kirche ist mit einem Mitgliederanteil von 38% die grösste Staatskirche in der Schweiz.

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Vorlage
Reformierte Kirche

Die evangelisch-reformierte Kirche ist mit einem Mitgliederanteil von 26% die zweitgrösste Staatskirche in der Schweiz.

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Vorlage
Christkatholische Kirche

Die christkatholische Kirche ist mit einem Mitgliederanteil von 1.25% die kleinste Staatskirche in der Schweiz.

Es ist zwingend, dass der Kirchenaustritt bei der für Sie zuständigen Kirchenstelle eingereicht wird. Bei Falschadressierung ist es möglich, dass Ihr Kirchenaustritt nicht bearbeitet und bestätigt wird.

Mit dieser allgemeinen und kostenlosen Musterbriefvorlage «light» können Sie Ihren Kirchenaustritt selbst abwickeln. Dazu müssen Sie die rot markierten Angaben in der Vorlage ergänzen. Laden Sie dazu die gratis Kirchenaustritt Word Vorlage für die reformierte, katholische oder christkatholische Kirche herunter und folgen Sie den weiteren Schritten.

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Kirchenaustritt Vorgehen

2. Personalien ergänzen

Damit Ihr Austritt aus der katholischen, reformierten oder christkatholischen Kirchgemeinde gültig ist und von der Kirche bearbeitet wird, muss das Austrittsschreiben alle notwendigen Personalangaben beinhalten. Folgende Pflichtangaben sind in der kostenlosen Kirchenaustritt Musterbriefvorlage «light» rot markiert und müssen zwingend ausgefüllt werden.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.
 

Bei ungefähr der Hälfte aller Kirchenaustritte (je nach Kanton und Konfession) verlangt die Kirche mittels Antwortschreiben weiteren Angabe wie beispielsweise Taufdatum, Taufort, Zivilstand, Familienangehörige oder Begründung. Diese Angaben sind aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Der Kirchenaustritt muss auch ohne diese Angaben bearbeitet und fristgerecht bestätigt werden. Mit unserem Online-Formular treten Sie kontaktlos und ohne Rückfragen aus der Kirche aus.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.
 

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Kirchenaustritt Vorgehen

3. Kirchenadressen ergänzen

Wohin der Kirchenaustritt gesendet werden muss, ist kantonal, regional und je nach Konfession, unterschiedlich. In der Regel ist die Kirchgemeinde, die Pfarrei, der Seelsorgeraum oder der/die Kirchgemeindepräsident/in an Ihrem Wohnort für Ihren Kirchenaustritt zuständig.

Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihren Kirchenaustritt genau an die für Sie zuständige Kirchenstelle senden. Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Kirchgemeinde Sie gemeldet sind, kann die Gemeinde- oder Steuerverwaltung an Ihrem Wohnort Auskunft geben.

Kirchenaustritt Schweiz hat sich intensiv mit den Schweizer Landeskirchen auseinandergesetzt und alle relevanten Links, welche Sie bei der Suche nach den Empfängeradressen unterstützen können, zusammengetragen. Als einzige Fachstelle im Internet bieten wir Ihnen somit eine umfassende Unterstützung bei der Ergänzung der kostenlosen Kirchenaustritt Vorlage an.

Trotz allem kann es herausfordernd sein, die korrekte Empfängeradresse zu finden. Mit unserem unterschriftsbereiten und korrekt adressierten Austrittsformular sind keine weiteren Ergänzungen nötig, und Sie sparen sich die zeitraubende Suche nach richtigen Kirchenadresse.

Kantone Übersicht

Die Schweiz besitzt 26 verschiedene Steuersysteme, welche nur wenige Gemeinsamkeiten aufweisen.

Kirchenaustritt Aargau

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton AG

Kirchenaustritt Appenzell Ausserrhoden

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton AR

Kirchenaustritt Appenzell Innerrhoden

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton AI

Kirchenaustritt Basel Land

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton BL

Kirchenaustritt Basel Stadt

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton BS

Kirchenaustritt Bern

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton BE

Kirchenaustritt Freiburg / Fribourg

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton FR

Kirchenaustritt Glarus

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton GL

Kirchenaustritt Graubünden

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton GR

Kirchenaustritt Jura

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton JU

Kirchenaustritt Luzern

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton LU

Kirchenaustritt Neuenburg / Neuchâtel

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton NE

Kirchenaustritt Nidwalden

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton NW

Kirchenaustritt Obwalden

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton OW

Kirchenaustritt Schaffhausen

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton SH

Kirchenaustritt Schwyz

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton SZ

Kirchenaustritt Solothurn

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton SO

Kirchenaustritt St. Gallen

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton SG

Kirchenaustritt Tessin / Ticino

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton TI

Kirchenaustritt Thurgau

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton TG

Kirchenaustritt Uri

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton UR

Kirchenaustritt Waadt / Vaud

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton VD

Kirchenaustritt Wallis

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton VS

Kirchenaustritt Zug

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton ZG

Kirchenaustritt Zürich

Wichtige Informationen zum Kirchenaustritt im Kanton ZH
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4. Unterschreiben

Für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts muss der Austrittsbrief zwingend von Hand unterschrieben werden. Unterschriftsberechtigt sind innerhalb der Landeskirchen alle Personen, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben. Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens eine der erziehungsberechtigten Personen (z.B. Mutter und/oder Vater) für die minderjährige Person mitunterschreiben.

Beim Kirchenaustritt in St. Gallen und beider Appenzell muss die Unterschrift von einer notariellen Person (z.B. bei der Gemeindeverwaltung) beglaubigt werden.

Handschriftliche Unterschrift

Die handschriftliche Unterschrift wird bei den meisten Kirchgemeinden für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts gesetzlich vorausgesetzt. St Gallen und Appenzell ausgenommen.

Digitale Unterschrift

Die digitale Unterschrift ist aus rechtlicher Sicht NICHT erlaubt, wird aber von den meisten Kirchgemeinden, bewusst oder unbewusst, akzeptiert. Es liegt somit im Ermessen der Kirche.

Beglaubigte Unterschrift

In den Kantonen St. Gallen und beider Appenzell erlangt der Kirchenaustritt seine Rechtsgültigkeit erst mit der beglaubigter Unterschrift.
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5. Versenden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Austrittsbrief den Weg zur Kirche findet. Wichtig ist, dass Sie den Versand an die Kirche im Problemfall beweisen können (Beweispflicht).

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Austrittsbrief per EINSCHREIBEN an die entsprechende Kirchenstelle zu senden. Beim Versand per EINSCHREIBEN erhalten Sie von der Post eine Versandbestätigung. Sollten Ihr Kirchenaustritt nicht bestätigt werden, können Sie den Versand mittels Post-Quittung beweisen. Die Kirche muss Ihren Austritt anschliessend rückwirkend auf das Datum der Post-Quittung bestätigen.

Können Sie den Versand im Problemfall nicht beweisen, zum Beispiel durch den Versand per A- und B-Post, muss der Kirchenaustritt nochmals eingereicht werden. Dadurch verzögert sich auch der Kirchensteuer-Stopp.

Versand als Einschreiben

Der Versand als EINSCHREIBEN empfohlen. Dadurch erhalten Sie eine Post-Quittung, mit welcher Sie die Zustellung im Problemfall beweisen können.

Standardversand A-Post

Der Standardversand per A- oder B-Post ist einfach und bequem, weil das Kuvert mit dem Austrittsbrief beim nächsten Post-Briefkasten eingeworfen werden kann.

Digitaler Versand

Der Versand per E-Mail ist effizient und wird deshalb immer beliebter. Dabei muss der unterschriebene Austrittsbrief gut leserlich als Datei (z.B. PDF, JPG) an die korrekte Kirchenstelle gesendet werden.

Kirchenaustritt persönlich aushändigen

Die persönliche Aushändigung ist eine gute und günstige lösung. Dabei sollte unbedingt eine schriftliche Empfangsbestätigung eingefordert werden.
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5. Bestätigung

Der Kirchenaustritt wird ausschliesslich von der für Sie zuständigen Kirchgemeinde bearbeitet und bestätigt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Der Kirchenaustritt muss von der Kirche rückwirkend auf das Austrittsdatum (Entgegennahme bei der Kirche) bestätigt werden.

Ihr Kirchenaustritt wird von der Kirche direkt und schriftlich beim zuständigen Steueramt bestätigt. Gleichzeitig erhalten Sie eine schriftliche Bestätigungskopie von der Kirche als Zeichen, dass der Austrittsprozess beendet ist.

Da das Steueramt über den Kirchenaustritt informiert wird ist es nicht zwingend notwendig, die Austrittsbestätigung bei der Steuererklärung beizulegen.

Sollten Sie 4 bis 8 Wochen nach dem Einreichen Ihres Kirchenaustritts keine Austrittsbestätigung von der Kirche erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit der Kirchenstelle zu halten. Wenn Sie keine Bestätigungskopie erhalten haben, wurde Ihr Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht beim Steueramt bestätigt.

Austrittsbestätigung Steueramt (Original)

Die Austrittsbestätigung wird in der Regel nach 4-6 Wochen, rückwirkend auf das Austrittsdatum (Post-Stempel), von der Kirche an das Steueramt gesendet.

Persönliche Austrittsbestätigung (Kopie)

Personen, die ihren Kirchenaustritt nicht mittels Austrittsbestätigung beweisen können, werden beim Umzug in eine neue Gemeinde automatisch bei der Kirche angemeldet.

Austrittsbestätigung verloren?

Ihr Kirchenaustritt wurde in der Vergangenheit bereits schriftlich bestätigt, Sie finden die Austrittsbestätigung nicht mehr? Hier erfahren Sie was zu tun ist.

Keine Austrittsbestätigung erhalten?

Der Kirchenaustritt wird in der Regel nach einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen direkt durch die Kirche bestätigt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das Einreichen Ihres Kirchenaustritts mittels Beleg beweisen
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Kirchenaustritt Informationen

Ein- und Austritt

Hier finden Sie umfassende und weiterführende Informationen zum Kirchenaustritt in der Schweiz.

Landeskirchen & Konfessionen

In der christlich geprägten Schweiz sind aus historischen Gründen die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und selten die christkatholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt.

Kirche & Staat

In der Schweiz ist die Trennung zwischen Staat und Kirche (Religion) gesetzlich in der Bundesverfassung verankert. Aus diesem Grund ist die Kirche in die staatlich anerkannte Organisation «Kirchgemeinde» und die religiöse Organisation «Pfarrei» unterteile.

Ausland

In der Schweiz sind die reformierten und katholischen Landeskirchen eigenständige Körperschaften und bestehen unabhängig zu anderen Kirchen auf der Welt.

Kircheneintritt und Wiedereintritt

Sowohl der Kircheneintritt wie auch der Kirchenaustritt sind in der Schweiz beliebig oft und jeweils auf das Ende eines jeden Monats möglich.

Mögliche Probleme

In der Schweiz verläuft der Kirchenaustritt meist reibungslos, doch gelegentlich treten Probleme bei der Annahme und Berarbeitung des Austrittsformulars auf.
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Kirchenaustritt Informationen

Konsequenzen

Ein Kirchenaustritt wirft oft viele Fragen auf. In unserer Sammlung finden Sie umfassende Informationen zu allen Themen, von der Taufe über die Hochzeit bis zur Beerdigung.

Kirchenaustritt bei ausländischen Personen

Was müssen ausländische Personen beim Kirchenaustritt beachten? Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt bei Ausländern.

Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt

Habe ich nach dem Kirchenaustritt Anrecht auf eine christliche Trauerfeier durch die Kirche? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Kirchenaustritt und Todesfall

Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Todefall.

Taufe nach dem Kirchenaustritt

Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt trotzdem taufen lassen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Taufe.

Kirchenaustritt bei geschiedenen Personen

Welche Auswirkungen hat der Kirchenaustritt auf die Scheidung oder bei geschiedenen Personen? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Religionsunterricht nach dem Kirchenaustritt

Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Todefall.

Kirchenaustritt im Konkubinat

Können Konkubinatspaare kirchlich heiraten nach dem Kirchenaustritt? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Konfirmation nach dem Kirchenaustritt

Ist die Konfirmation nach dem Kirchenaustritt des Jugendlichen oder dessen Eltern möglich? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Kommunion nach dem Kirchenaustritt

Kann mein Kind nach dem Kirchenaustritt oder dem der Eltern die 1. Kommunion empfangen? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Kirchenbesuch nach dem Kirchenaustritt

Darf ich trotz meinem Kirchenaustritt weiterhin in die Kirche um an Gottesdiensten, kirchlichen Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten innerhalb der Kirche teilzunehmen?

Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche

Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt auf Kinder und Jugendliche? Was muss genau beachtet werden? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Kirchenaustritt wegen Homosexualität

Homosexuelle Personen werden von der katholischen Kirche nicht akzeptiert. Trotzdem bezahlen homosexuelle Personen in der Schweiz Kirchensteuern.

Heiraten nach dem Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die kirchliche Heirat durchführen zu können?

Götti und Gotti nach dem Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt Götti oder Gotti werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Götti oder Gotti werden kann.

Firmung nach dem Kirchenaustritt

Ist die Firmung trotz Kirchenaustritt möglich? In diesem Artikel klären wir die Frage im Zusammenhang mit der Firmung und dem Kirchenaustritt innerhalb der Familie.

Firmgotti und Firmgötti trotz Kirchenaustritt

Kann ich nach dem Kirchenaustritt noch Firmgotti oder Firmgötti werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Kirchenaustritt innerhalb der Familie

Wie verhält es sich beim Kirchenaustritt innerhalb der Familie? Hat der Kirchenaustritt Konsequenzen auf die Kinder? Wir haben die Antwort auf diese und weitere Fragen.

Kirchenaustritt Ehepartner und Familie

Können Ehepaare einzeln oder nur gemeinsam aus der Kirche austreten? Hat der Kirchenaustritt Auswirkungen auf Drittpersonen innerhalb der Familie?

Kirchenaustritt Beerdigung und Bestattung

Haben Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, Anrecht auf eine ordentliche Bestattung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich bestattet werde.
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