Geburtsdatum
Geburtsdatum beim Kirchenaustritt
Das Geburtsdatum ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um Sie als Kirchenmitglied eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das vollständige Geburtsdatum beim Kirchenaustritt anzugeben.
Wird das Geburtsdatum bewusst – oder unbewusst, nicht im Austrittsschreiben erwähnt, wird der Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bearbeitet. Bei unvollständigen Angaben ist die Kirche berechtigt, den Kirchenaustritt ohne Rücksprache zu ignorieren. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, wie mit unvollständigen oder fehlerhaften Austrittsbegehren umgegangen wird.
Viele Kirchgemeinden antworten bei unvollständigen Austrittsbriefen mit einem separaten Formular, in welchem die fehlenden Angaben eingefordert werden. Dieser Vorgang kann den Kirchenaustritt um mehrere Wochen verzögern.
Werden unvollständige Kirchenaustritte ohne Rücksprache ignoriert und nicht bestätigt, verbleiben die austrittswilligen Personen weiterhin als Mitglied in der Kirche. In diesem Fall werden die Kirchensteuern weiterhin eingefordert.
Kirchenaustritt
per 30. November 2024
Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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