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Kircheneintritt und Wiedereintritt

Ein Kircheneintritt ist in der Schweiz jederzeit und beliebig oft möglich, jeweils auf Ende Monat. Er erfolgt über eine administrative Anmeldung oder durch die Taufe.

Ob erster Eintritt oder Wiedereintritt nach einem Austritt: Aus rechtlicher Sicht ist der Kircheneintritt ein administratives Verfahren. Mitglied werden Sie bei der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort und der dazugehörigen Pfarrei – mit Stimm- und Wahlrecht, kirchlichen Leistungen und der Pflicht, Kirchensteuern zu bezahlen. Diese Übersicht fasst die Grundlagen zusammen; die Details finden Sie in den Artikeln unten.

Kircheneintritt auf einen Blick

ThemaDas Wichtigste
ZeitpunktJederzeit und beliebig oft – jeweils auf Ende Monat
Art des VerfahrensRein administrativ, nicht direkt mit dem Glauben verbunden
Anerkannte KirchenReformiert, römisch-katholisch, christkatholisch
Wege zur MitgliedschaftAdministrative Anmeldung oder Taufe
Mitglied wird man beiDer Kirchgemeinde am Wohnort und der dazugehörigen Pfarrei
KirchensteuerFällig ab dem Eintrittsmonat
WohnortswechselAbmeldung bei der alten, Aufnahme bei der neuen Kirchgemeinde

Eintritt und Wiedereintritt

Kircheneintritt und Kirchenaustritt sind in der Schweiz beliebig oft möglich, jeweils auf das Ende eines Monats. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein administratives Verfahren, das mit dem Glauben nicht in direktem Zusammenhang steht. Ein Wiedereintritt nach einem Austritt folgt deshalb denselben Regeln wie ein erster Eintritt. Mehr dazu: Kircheneintritt und Wiedereintritt und Wiedereintritt.

Zwei Wege in die Kirche

Der Kircheneintritt ist auf zwei Wegen möglich – eine Folge der Trennung von Staat und Kirche. Erstens durch die administrative Anmeldung: bei der Gemeindeverwaltung, etwa bei einem Wohnortswechsel, oder schriftlich bei der Kirchgemeinde oder beim Pfarramt. Zweitens durch die Taufe: Die Pfarrei trägt den Täufling ins Taufregister ein und meldet ihn bei der Kirchgemeinde an. Mehr dazu: Kircheneintritt – Vorgehen.

Was die Mitgliedschaft bedeutet

Mit dem Eintritt in eine der drei anerkannten Kirchen werden Sie Mitglied der Kirchgemeinde an Ihrem Wohnort und der dazugehörigen Pfarrei. In der Kirchgemeinde erhalten Sie Stimm- und Wahlrecht, in der Pfarrei Zugang zu Sakramenten, kirchlicher Heirat und Beerdigung, Patenschaft und Seelsorge. Gleichzeitig werden Sie kirchensteuerpflichtig, und zwar ab dem Eintrittsmonat. Mehr dazu: Mitgliedschaft.

Kirchgemeinde und Pfarrei

Die Kirchgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und funktioniert ähnlich wie eine Einwohnergemeinde. Sie ist das Bindeglied zwischen Staat und Kirche und erhält die Kirchensteuern vom Steueramt. Die Pfarrei ist die Gemeinschaft der Gläubigen; sie stellt Gottesdienste und Seelsorge sicher und erhält ihren Anteil über die Kirchgemeinde. Mehr dazu: Mitgliedschaft und Kircheneintritt – Vorgehen.

Wohnortswechsel: der «stille» Aus- und Eintritt

Mitglied ist man immer bei der Kirchgemeinde des Wohnorts. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, wird mit der Abmeldung beim Einwohneramt automatisch bei der bisherigen Kirchgemeinde abgemeldet und mit der Anmeldung am neuen Ort bei der neuen Kirchgemeinde aufgenommen. Deshalb fragt das Einwohneramt bei der Anmeldung nach der Konfession. Mehr dazu: Wiedereintritt.

Häufige Fragen

Wann kann ich in die Kirche eintreten?

Jederzeit und beliebig oft. Der Kircheneintritt ist in der Schweiz jeweils auf das Ende eines Monats möglich – ebenso wie der Kirchenaustritt.

Ist ein Wiedereintritt nach dem Kirchenaustritt möglich?

Ja. Ein- und Austritt sind beliebig oft möglich. Es handelt sich um ein administratives Verfahren, das mit dem Glauben nicht in direktem Zusammenhang steht.

Wie trete ich in die Kirche ein?

Auf zwei Wegen: durch eine administrative Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung, schriftlich bei der Kirchgemeinde oder beim Pfarramt – oder durch die Taufe, nach der die Pfarrei Sie bei der Kirchgemeinde anmeldet.

Ab wann bezahle ich nach dem Eintritt Kirchensteuern?

Ab dem Eintrittsmonat. Wer am Ende eines Monats eintritt, bezahlt bereits für den ganzen Monat Kirchensteuern. Berechnet wird sie anhand des steuerbaren Einkommens.

Was passiert mit meiner Mitgliedschaft bei einem Umzug?

Mitglied sind Sie immer bei der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz werden Sie über das Einwohneramt bei der alten Kirchgemeinde abgemeldet und bei der neuen aufgenommen.

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