Kirchenaustritt Schweiz
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Wappen Kanton Freiburg
Kirchenaustritt · Kanton Freiburg

Kirchenaustritt Freiburg

Treten Sie im Kanton Freiburg aus der Kirche aus – gültig für alle 119 Gemeinden. Wir erstellen Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben an die für Sie zuständige Kirchenstelle, inklusive Bestätigung fürs Steueramt.

Offizieller Austritt aus der katholischen und reformierten Kirche im Kanton Freiburg. Heute einreichen und erledigen mit dem kantonalen Online-Formular. Gültig ganze Schweiz.

Jetzt austreten
Automatische Abwicklung mit Kirche und Steueramt.
Garantierter Kirchensteuer-Stopp per 31. Oktober 2026
Römisch-katholisch Vom Kanton Freiburg öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche Jetzt austreten
Evangelisch-reformiert Vom Kanton Freiburg öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirche Jetzt austreten
Reformierte im Kanton Freiburg: Die Kirchgemeinde schickt Ihnen nach Eingang Ihres Austrittsschreibens ein Formular. Bitte unterschreiben und zurücksenden – erst dann ist der Austritt wirksam.
Ihre Gemeinde

Kirchenaustritt in allen 119 Gemeinden im Kanton Freiburg

Wählen Sie Ihre Gemeinde, damit wir Ihnen das passende Austrittsschreiben für den Kanton Freiburg, Ihre Konfession und die zuständige Kirchenstelle zustellen können.

Zuständigkeit

An welche Stelle geht Ihr Austritt?

Die zuständige Kirchenstelle hängt von Ihrer Konfession und Ihrer Wohngemeinde ab. Genau das nimmt Ihnen unser Formular ab: Es ermittelt die richtige Adresse automatisch.

Römisch-katholisch

Zuständig ist die katholische Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde. Massgebend ist Ihr Wohnsitz – nicht Ihr Taufort.

Evangelisch-reformiert

Zuständig ist die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde am Wohnort. Im Kanton Freiburg sind teils mehrere Gemeinden regional zusammengefasst.

Wir kennen die richtige Adresse

Mit Ihren Angaben erstellen wir das Austrittsschreiben an die exakt zuständige Kirchenstelle – Sie müssen nichts nachschlagen.

Zum Formular →
Austrittsformular

Ihr Austrittsschreiben für den Kanton Freiburg erstellen

Angaben eingeben – wir erstellen Ihr rechtsgültiges, individuelles Austrittsschreiben mit der richtigen Kirchenadresse.

Formular wird nicht richtig angezeigt?

Formular öffnen
Kirchensteuer Freiburg

Kirchensteuer im Kanton Freiburg

Die kantonale Systematik im Detail – so wird die Kirchensteuer im Kanton Freiburg erhoben und so wirkt der Austritt.

Wappen Kanton Freiburg

Kirchensteuer im Kanton Freiburg

SteuerhoheitKanton und Kirchgemeinde
LandeskircheRömisch-katholisch, Evangelisch-reformiert
SteuersubjektNatürliche PersonenJuristische Personen
SteuerobjektEinkommenVermögen
SteuersatzIndividuell je Gemeinde und Konfession
Steuerfuss-FestlegungKirchgemeindeversammlung oder -parlament
Kirchensteuer-HöheIndividuell – im Kirchensteuerrechner berechnen
Wirkung KirchenaustrittAnteilig (pro rata)30. November 2026 (bei Austritt diesen Monat)
RückforderungIn der Regel nein

Was kostet Sie die Kirche im Kanton Freiburg?

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer für Ihre Gemeinde und sehen Sie, was der Austritt spart.

Kirchensteuer berechnen →

Quelle: ESTV-Dossier Kirchensteuern (Kap. 6); kantonale Landeskirchen.

Kirchgemeinden

Katholische & reformierte Kirchgemeinden im Kanton Freiburg

Finden Sie Ihre Kirchgemeinde – wählen Sie Ihre Konfession, wir verlinken direkt auf die offizielle Seite Ihrer Kirchgemeinde im Kanton Freiburg.

Quellen: offizielle reformierte und katholische Landeskirche des Kantons Freiburg. Wo keine eigene Kirchgemeinde-Seite besteht, führt der Link zur Pastoralraum- bzw. Hauptseite.

So einfach geht’s

Ihr Kirchenaustritt im Kanton Freiburg – in 3 Schritten

Von den Angaben bis zur Bestätigung fürs Steueramt – wir übernehmen die Abwicklung.

Formular ausfüllen
Angaben eingeben – wir erstellen Ihr individuelles Austrittsschreiben für die richtige Kirchenstelle im Kanton Freiburg.
Unterschreiben
Ausdrucken und unterschreiben – oder gedruckt per Post erhalten.
Einreichen
Selbst senden oder von uns abwickeln lassen – inklusive Bestätigung fürs Steueramt.
Ihre Vorteile

Warum mit uns austreten?

Individuelles Austrittsschreiben
Rechtsgültig, mit der korrekten Adresse Ihrer Kirchenstelle.
Heute einreichen, erledigt
Kein Nachschlagen, kein Behördenweg – wir wickeln ab.
Gültig in der ganzen Schweiz
Für jede Gemeinde, inkl. Bestätigung für Gemeinde & Steueramt.
Jetzt austreten →
Häufige Fragen

Kirchenaustritt im Kanton Freiburg – häufige Fragen

Wie trete ich im Kanton Freiburg aus der Kirche aus?
Mit einer schriftlichen, unterschriebenen Austrittserklärung an die zuständige Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Wir erstellen dieses Schreiben mit der korrekten Adresse und liefern die Bestätigung fürs Steueramt. Reformierte im Kanton Freiburg: Die Kirchgemeinde schickt Ihnen nach Eingang Ihres Austrittsschreibens ein Formular. Bitte unterschreiben und zurücksenden – erst dann ist der Austritt wirksam.
An welche Stelle muss ich mein Austrittsschreiben schicken?
An die zuständige Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde – je nach Konfession. Unser Formular ermittelt die richtige Adresse automatisch.
Ab wann muss ich im Kanton Freiburg keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Der Kanton Freiburg rechnet anteilig (pro rata): Ab dem Austritt entfällt die Kirchensteuer für den restlichen Zeitraum.
Gilt der Austritt für alle Gemeinden im Kanton Freiburg?
Ja. Das Verfahren ist im ganzen Kanton gleich – massgebend ist Ihre Wohngemeinde, an deren Kirchgemeinde das Schreiben geht.
Was kostet der Kirchenaustritt im Kanton Freiburg?
Der Austritt selbst ist bei der Kirche kostenlos. Unser Service für das individuelle, rechtsgültige Austrittsschreiben kostet CHF 31.35 (PDF) bzw. CHF 37.85 (gedruckt), inkl. MWST.

Bereit für Ihren Austritt im Kanton Freiburg?

Erstellen Sie jetzt Ihr rechtsgültiges Austrittsschreiben – mit Bestätigung fürs Steueramt.

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