Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt
Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt
Habe ich nach dem Kirchenaustritt Anrecht auf eine christliche Trauerfeier durch die Kirche?
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und der Trauerfeier für die Hinterbliebenen.
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AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
Haben Sie nach dem Kirchenaustritt Anrecht auf eine kirchliche Trauerfeier?
NEIN – Mit dem Kirchenaustritt gehören Sie nicht mehr der kirchlichen Organisation an. Da Sie nicht mehr Mitglied der kirchlichen Organisation sind wird auch keine kirchliche Trauerfeier für Sie organisiert.
JA – Es gibt Pfarreien in der Schweiz, die bieten Trauerfeiern für konfessionslose Personen an. Die Kosten dafür sind individuell. Fragen Sie einfach in Ihrer Pfarrei nach.
JA – Falls Sie eine christliche Trauerfeier wünschen, können Sie vor Ihrem Ableben in die Kirche eintreten oder eine neutrale, christliche Organisation für die Trauerfeier engagieren.
Ist eine kirchliche Trauerfeier trotz Kirchenaustritt möglich?
JA – Indem Sie wieder in die Kirche eintreten. Mehr zum Kirchenaustritt erfahren Sie unter der Seite «Kircheneintritt nach dem Austritt».
Gibt es Alternativen zur kirchlichen Trauerfeier?
JA – selbstverständlich. Jede Person oder Organisation kann eine Trauerfeier abhalten. Dafür gibt es auch viele professionelle, neutrale (nicht kirchliche) Organisationen die Ihnen dabei helfen: