Kath. Kirche Alpnach
Falschaussage | Widerrechtliche Handlung
Kath. Kirche Alpnach
Personen, welche im Kanton Obwalden aus der katholischen Kirche Alpnach austreten wollen, werden vom Pfarrer mit einem widerrechtlichen Antwortschreiben und einem zusätzlichen Formular vom Kirchenaustritt abgehalten. Das Antwortschreiben enthält widerrechtliche Behauptungen und Forderungen die den Kirchenaustritt klar verhindern.
Kath. Kirchgemeinde
Alpnach | Obwalden
Problem
Keine Austrittsbestätigung
Kanton | Gemeinde
Obwalden
Alpnach
Status
Kirchenaustritt bestätigt
Problem
Unser Mandant aus Alpnach (OW) hat im Juni 2020 den Kirchenaustritt mit der rechtlich geprüften Briefvorlage von Kirchenaustritt Schweiz mitgeteilt. Das Austrittsschreiben wurde mit allen rechtlich notwendigen Angaben und der korrekten Empfängeradresse zur Verfügung gestellt. Einige Tage später erhielt unser Kunde ein Antwortschreiben vom Pfarramt mit folgenden Forderungen und Behauptungen:
«Beiliegend erhalten Sie eine Austrittserklärung, welche Sie uns bitte innert drei Monaten vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben retournieren wollen. Sobald diese bei uns eingetroffen ist, wird der Kirchgemeinderat Ihren Kirchenaustritt weiterbehandeln. Sie und die Einwohnergemeinde Alpnach erhalten dann eine Bestätigung, dass der Austritt rechtskräftig ist.»
«Damit wir Ihr Austrittsbegehren abschliessend behandeln können, benötigen wir die Angaben zu Ihrem Taufdatum und Ihrer Taufpfarrei. Falls Sie selbst keinen Zugang zu diesen Daten haben, kann Ihnen Ihre Familie oder Ihre Taufpfarrei bestimmt weiterhelfen.»
Rechtsbelehrung
Im Gegensatz zur Kirchgemeinde ist die Pfarrei keine öffentlich-rechtliche Institution (d.h. Sie ist im Gegensatz zur Kirchgemeinde nicht anerkannt). Die Taufe ist aus rechtlicher Sicht ein Ritual, welches vor dem Gesetzgeber keinerlei Bedeutung hat. Für den ordentlichen Kirchenaustritt (Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Institution Kirchgemeinde) sind Angaben wie das Taufdatum und der Taufort (aber auch Zivilstand, Heimatort) nicht notwendig und/oder relevant. Die Behauptungen im Antwortschreiben sind somit widerrechtlich.
Ebenfalls verlangt das Pfarramt ausdrücklich, dass ein weiteres Formular ausgefüllt und innerhalb von 3 Monaten zurückgesendet werden muss. Die Rechtsabteilung von Kirchenaustritt Schweiz hat keine Rechtsgrundlage innerhalb der Kirchen- und Kantonsverfassung gefunden, welches das Vorgehen der Pfarrei legitimiert.
Fazit
Im Antwortschreiben werden widerrechtliche Aussagen getätigt die austrittswilligen Personen glaubhaft machen können, dass der Kirchenaustritt nur bestätigt werden darf/kann, wenn weitere Angaben mitgeteilt werden. Dadurch kann der Eindruck geweckt werden, dass die Kirche Kirchenaustritte verhindern will.