Beerdigung und Bestattung trotz Kirchenaustritt?
Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?
Haben Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, Anrecht auf eine ordentliche Bestattung? Welche Institutionen sind für die Beerdigung zuständig? Gehört der Friedhof der Kirche oder der Einwohnergemeinde?
Die am häufigsten gestellen Fragen in Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt werden in diesem Beitrag näher erläutert.
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Werden Sie trotz Kirchenaustritt beerdigt?
JA – Für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die jeweilige Einwohnergemeinde verantwortlich. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat das Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion, Konfession oder politischer Ansicht. Die Bestattung ist ausschliesslich Sache des Staates, beziehungsweise der Einwohnergemeinde.
Oftmals wird die Beerdigung/Bestattung mit dem Gottesdienst oder der Grabrede verwechselt. Die rituelle «Feierlichkeit» bei einem Todesfall kann von jeder beliebigen Organisation oder Person durchgeführt werden. Die Kirche ist eine Organisation von vielen, welche rituelle Beerdigungszeremonien durchführen.
Wer ist für die Beerdigung zuständig?
Die eigentliche Beerdigung, beziehungsweise die Bestattung wird vom städtischen Bestattungsamt oder einem privaten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Bei einem Todesfall wird in den meisten Fällen das städtische- oder ein privates Bestattungsinstitut beigezogen. Detaillierte Informationen zu dieser Frage erhalten Sie auf der Seite «Kirchenaustritt und Tod».
Hat die Kirche etwas mit der Beerdigung zutun?
NEIN – Die Kirche ist für die rituelle Begleitung der Hinterbliebenen – beispielsweise durch die Organisation und Durchführung des Trauergottesdienstes in der Kirche sowie der Grabrede zuständig. Zudem bietet die Kirche seelsorgerische Dienste für die Hinterbliebenen der verstorbenen Person an.
Wer hilft bei einem Todesfall?
Wer organisiert die Trauerfeier?
Jede private oder juristische Person (Unternehmen, Organisation, Verein) kann Trauerzeremonien anbieten und durchführen. Die Kirche als Organisation ist durch den geschichtlichen Hintergrund in der Schweiz sicherlich eine der bekanntesten Anbieterinnen auf dem Markt von rituellen Zeremonien. Zugang zu kirchlichen Zeremonien (z.B. Beerdigung, Taufe, kirchliche Heirat) haben nur Mitglieder, welche Kirchensteuern bezahlen.
Nebst der Kirche bieten mittlerweile sehr viele Personen und Unternehmen rituelle Zeremonien an und konkurrenzieren die Kirche dadurch erheblich.