Ref. Kirche Rebstein-Marbach SG
Wiederrechtliche Handlung
Reformierte Kirche Rebstein-Marbach
Ein Unternehmen aus der Gemeinde Marbach SG hat uns den Auftrag gegeben, den Kirchenaustritt für einen ausländischen Angestellten in die Wege zu leiten. Wir haben das für den Kirchenaustritt notwendige Austrittsdokument erstellt und an den Arbeitgeber in Marbach SG gesendet, damit das Austrittsdokument vom quellenbesteuerten Arbeitnehmer unterschrieben werden kann.
Ref. Kirchgemeinde
Rebstein-Marbach SG
Problem
Wiederrechtliche Handlung
Kanton | Gemeinde
St. Gallen
Marbach
Status
Kirchenaustritt bestätigt
Problem
Ein Unternehmen aus der Gemeinde Marbach SG hat uns den Auftrag gegeben, den Kirchenaustritt für einen ausländischen Angestellten in die Wege zu leiten. Wir haben das für den Kirchenaustritt notwendige Austrittsdokument erstellt und an den Arbeitgeber in Marbach SG gesendet, damit das Austrittsdokument vom quellenbesteuerten Arbeitnehmer unterschrieben werden kann.
Mit dem Austrittsdokument erhalten alle unsere Kunden jeweils ein zusätzliches Informationsblatt mit dem Hinweis, dass die Unterschrift auf dem Austrittsdokument im Kanton St. Gallen bei der Gemeinde beglaubigt werden muss. Zusätzlich raten wir allen unseren Kunden dringlich, den Kirchenaustritt per Briefpost als EINSCHREIBEN an die Kirche weiterzuleiten.
Die austrittswillige Person besuchte die Gemeindeverwaltung in Marbach SG, um die Unterschrift auf dem Austrittsdokument zu beglaubigen. Dabei wurde der Person vom Gemeindemitarbeiter ausdrücklich geraten, das Austrittsdokument nicht wie von KIRCHENAUSTRITT SCHWEIZ empfohlen als EINSCHREIBEN zu senden, sondern persönlich beim Sekretariat der Kirchgemeinde vorbeizubringen, was die Person dann auch gemacht hat. Das Austrittsschreiben wurde demnach persönlich von der Sekretariatsmitarbeiterin entgegengenommen.
Sechs Wochen später wurden wir vom Arbeitgeber der austrittswilligen Person darüber informiert, dass der Kirchenaustritt noch nicht bestätigt wurde. Als wir uns schriftlich bei der Kirche über die Bestätigung erkundigt haben wurde uns mitgeteilt, dass der Kirchenaustritt nie beim Pfarramt eingegangen ist – als ironischer Höhepunkt wurden wir gebeten, die EINSCHREIBE-Bestätigung der Post vorzulegen, um den Versand des Austrittsdokumentes zu belegen.
Nachtrag
Da die austrittswillige Person das Austrittsdokument wie vom Gemeindemitarbeiter empfohlen persönlich vorbeigebracht hat, ist eine Postbestätigung nicht vorhanden. Unserem Kunden blieb deshalb nur die Möglichkeit, den ganzen Austrittsprozess, inklusive erneute Beglaubigungskosten in der Höhe von ungefähr 25 Franken, zu wiederholen.
