Offizielle Bestätigung Kirchenaustritt

Austrittsbestätigung
Als in der Schweiz wohnhafte Person müssen Sie dem Steueramt am Wohnort den Beweis erbringen, dass Sie nicht Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche sind. Die Beweisurkunde, bzw. die Bestätigung erhalten Sie ausschliesslich durch den Kirchenaustritt.
Ohne Beweisurkunde werden Sie in den meisten Gemeinden automatisch bei der Kirche als Mitglied angemeldet. Aus rechtlicher Sicht liegt dieses staatliche Vorgehen in einer Grauzone, da die Beweispflicht nicht in jedem Fall möglich ist. Personen, welche nie Mitglied in einer Kirche waren können nicht austreten und erhalten dadurch auch keine Austrittsbestätigung.
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Wie erhalte ich die Schriftliche Bestätigung?
Durch den Kirchenaustritt – Mit dem offiziellen Austritt aus der reformierten, katholischen oder christkatholischen Kirche erhalten Sie – sowie das Steueramt an Ihrem Wohnort eine schriftliche Bestätigung von der jeweiligen Kirche. In der Austrittsbestätigung wird festgehalten, dass Sie offiziell kein Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche sind und auf die Dienstleistungen der jeweiligen Kirchen verzichten.
Warum verlangt das Steueramt eine Bestätigung?
Das Steueramt verlangt nur dann eine Bestätigung, wenn Sie in der vorherigen Wohngemeinde Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche waren. In der Schweiz gibt es zwei Wege um Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche zu werden: Durch die Taufe oder Anmeldung bei der Kirchgemeinde (z.B. durch die Gemeinde). Von der Einwohnergemeinde wird man dann als Kirchenmitglied angemeldet, wenn Sie sich bei der Anmeldung auf der Gemeinde als reformiert oder katholisch bezeichnet haben.
Wie lange dauert es, bis ich die Bestätigung erhalte?
Bei den meisten Kirchgemeinden in der Schweiz kann es mehrere Wochen, teilweise sogar bis zu drei Monaten dauern, bis die Bestätigung ausgestellt wird. Zu betonen gilt es, dass es auch sehr viele fortschrittlich und pflichtbewusste Kirchgemeinden und Pfarreien gibt, die den Kirchenaustritt innerhalb von ein bis zwei Wochen bestätigen. Dabei handelt es sich oft um grössere Kirchgemeinden, bzw. Pfarreien, welche über genügend Erfahrungen und personelle Ressourcen verfügen.
Warum erhalte ich keine Bestätigung trotz Kirchenaustritt?
Gemäss unserer Statistik (2010 bis 2016) wird die Bestätigung bei 7.6 Prozent aller Fälle nicht ausgestellt. Bei weiteren 11.2 Prozent müssen wir im Namen unseren Kunden beim jeweiligen Pfarramt, bzw. direkt beim Pfarrer intervenieren, weil nach drei Monaten immer noch keine Bestätigung ausgestellt wurde. Diese Fakten haben im übrigen dazu geführt, dass wir den verein Kirchenaustritt Schweiz gegründet haben. Die Gründe, warum keine Bestätigung ausgestellt wird sind vielfältig:
- Der Kirchenaustritt ging beim Pfarramt «vergessen»
- Fehlende Erfahrung im korrekten Umgang mit dem Kirchenaustritt
- Personelle Unterbesetzung bei den Pfarreien
- Wenn nicht auf die Antwort der Kirche eingegangen wird
- Formfehler oder fehlende Angaben im Austrittsschreiben
- Ideologische Gründe (siehe Problem-Blog)
- Kirchenaustritt online
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