Kirchenaustritt – wer wird informiert?

Wer wird über meinen Kirchenaustritt informiert?
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Kirchenaustritt Service Preis pro Person
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AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
Wer wird informiert?
1. Kirchenpersonal
Der Kirchenaustritt wird von jeder Kirchgemeinde individuell abgewickelt. Je nach Kanton, Gemeinde und Konfession werden folgende Personen oder Institutionen über Ihren Kirchenaustritt informiert.
Kirchgemeindepräsident/in
Kirchgemeindesekretariat
Kirchgemeinderat (formell)
Pfarrer
Pfarreimitarbeiter/innen
Pfarreisekretariat
Wie bereits erwähnt, untersteht das Kirchenpersonal dem eidgenössischen Datenschutz. Ihr Kirchenaustritt darf aus rechtlicher Sicht nicht gegen aussen kommuniziert werden. Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte erfahren dadurch nichts von Ihrem Kirchenaustritt. Diese Regelung gilt für die ganze Schweiz, unabhängig Ihrer Konfession.
2. Personal Ihrer Einwohnergemeinde
Die Bestätigung Ihres Austritts muss von der Kirche an das Steueramt gesendet werden. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Steueramt von Ihrem Kirchenaustritt erfahren. Gerade bei den Steuerämtern wird Geheimhaltung und Datenschutz gross geschrieben. Ihr Kirchenaustritt wird auch von dieser Seite nicht nach aussen kommuniziert.
In der Schweiz sind bereits über ein Drittel der Einwohner konfessionslos. Der Kirchenaustritt ist heute viel «gesellschaftsfähiger» als vor zehn Jahren und erhält deshalb keine grosse Aufmerksamkeit mehr. Demnach wird der Austritt aus der Kirche heute als normaler, administrativer Schritt angesehen, der anonym und diskret durchgeführt wird.
Werden meine Angehörigen informiert?
NEIN – Es werden keine Drittpersonen ausserhalb der Kirche über Ihren Kirchenaustritt Informiert. Weder Ihre Familie noch Ihr Arbeitgeber (siehe Ausnahmen) werden über Ihren Kirchenaustritt in Kenntnis gesetzt. Selbst in kleineren Gemeinden darf der Pfarrer keine Aussagen über Ihre Konfession machen. Es kann jedoch sein, dass Sie von der Kirchgemeinde gebeten werden, Ihre Angehörigen selber über den Kirchenaustritt zu informieren.
Gibt es Ausnahmen?
Wird mein Heimatland informiert?