Kirchenaustritt Kinder und Jugendliche
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen
Welche Konsequenzen hat der Kirchenaustritt auf Kinder und Jugendliche? Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine Übersicht über Themen, die mit dem Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen in direkten Zusammenhang stehen.
Für detaillierte Antworten leiten wir Sie innerhalb der Themen an die entsprechende Detailseite weiter.
-
AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
Kirchenaustritt bei Kindern unter 16 Jahren
Die Bundesverfassung sieht nach Art 10 vor, dass die auszutretende Person das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und urteilsfähig sein muss, um frei (selbstständig) über seine Glaubenszugehörigkeit entscheiden zu können (Art. 14 ZGB). Bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, muss der Kirchenaustritt zwingend von den Eltern, bzw. von einer der Erziehungsberechtigten Personen unterzeichnet werden. Mit unserem speziellen Austrittsformular für Eltern und Kinder geht der Kirchenaustritt für Jugendliche sehr einfach.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, können das Austrittsschreiben selber unterzeichnen.
Bezahle ich für meine Kinder Kirchensteuern?
JA – Bis zum 18. Lebensjahr bezahlen die Eltern Kirchensteuern für Kinder, die Mitglied in einer der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche sind. Mit den Kirchensteuern werden unter anderem der Religionsunterricht sowie alle anderen Dienstleistungen der Kirche finanziert. Über die Höhe der Kirchensteuern informieren wir Sie detailliert über die Seite «Kirchensteuern».
Kann der Religionsunterricht trotz Kirchenaustritt besucht werden?
JA – Der Religionsunterricht ist in den meisten Kantonen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von der Konfession, zugänglich. Detaillierte Informationen zum Thema Kirchenaustritt und Religionsunterricht finden Sie auf der Seite «Religionsunterricht»