Röm.-Kath. Pfarramt Flawil SG
Taufdatum & Taufort
Kath. Kirche Flawil SG
Telefonisch wurden wir von unserer Mandatin darüber informiert, dass sich die Kirchgemeinde in Flawil (SG) weigert, den Kirchenaustritt ohne die Angabe der Taufpfarrei zu bestätigen. Auch nach mehrmaliger Intervention von Kirchenaustritt Schweiz hat der Kirchenratspräsident und Anwalt, Herr A. Hollenstein, die Austrittsbestätigung wiederrechtlich verweigert.
Kath. Kirchgemeinde
Flawil (St. Gallen)
Problem
Taufdatum & Taufort
Kanton | Gemeinde
St. Gallen
Flawil
Status
Kirchenaustritt bestätigt
Problem
Anfang Dezember 2011 wurden wir von unserer Kundin informiert, dass das unterschriebene und von der Gemeinde beglaubigte Austrittsschreiben von der Kirchgemeinde NICHT nicht akzeptiert wird. Das Schreiben der Kirchgemeinde Flawil SG, welches uns vorliegt, hält fest, dass im Austrittsschreiben «zwar das Taufdatum, nicht aber die Taufpfarrei» genannt wird. Ausdrücklich wird im Schreiben erwähnt, dass der Kirchenaustritt NUR mit der Angabe der Taufpfarrei bearbeitet werden kann. Da Schreiben, welches vom Präsident der Kirchgemeinde verfasst wurde, enthielt zudem «emotionale» Inhalte, welche auf den Kirchenaustritt unserer Kundenin Bezug nahmen.
Noch am selben Tag konfrontierten wir den Präsidenten der Kirchgemeinde Flawil, den Rechtsanwalt A. Hollenstein mit seinem Schreiben und der Behauptung, dass der Kirchenaustritt ohne die Angabe der Taufpfarrei nicht bestätigt werden könne. Eine eigentliche Antwort auf unser Anliegen erhielten wir von Herrn Hollenstein nicht. Wir konnten dem E-Mail von Herrn Hollenstein einzig entnehmen, dass wir uns an die falsche E-Mail Adresse gewendet haben (jene, welche als Einzige auf der Website der Kath. Kirchgemeinde Flawil zu finden war), dass der Fall weiterhin pendent bleibt und es zu begrüssen wäre, wenn sich unsere Kundin bezüglich des Kirchenaustritts anders entscheiden würde.
Was danach folgte war ein reger E-Mail Verkehr zwischen dem Rechtsanwalt A. Hollenstein von Flawil und kirchenaustritt.ch. Irgendwann haben wir gemerkt, dass es Herrn Hollenstein gar nicht um die Angabe der Taufpfarrei ging, sondern um den Kirchenaustritt unserer Kundin. Dies ist in den (vorhandenen) E-Mails deutlich zu erkennen. Auch die emotionalen Aussagen liessen keinen anderen Schluss zu, als dass Herr Hollenstein den Austritt möglichst lange und mit ständigen Ausweichungen hinauszögern wollte. Zudem wies uns der Rechtsanwalt A. Hollenstein nach VIER sehr langen E-Mails darauf hin, dass die Bearbeitung eines Kirchenaustritts ohne die Angabe des Taufortes sehr aufwändig sei.
Da wir uns mit der Willkür von Herrn Holenstein nicht weiter beschäftigen wollten informierten wir die lokalen Medien über den Fall. Einige Tage später wurde der Kirchenaustritt bestätigt. Herr Hollenstein ist heute nicht mer Präsident der kath. Kirchgemeinde Flawil SG.
Massnahme
Das rechtswidrige Verhalten des Kirchenratspräsidenten hat uns leider keine andere Wahl gelassen, als rechtlich gegen die Kirchgemeinde vorzugehen. Um den Vorgang für unseren Mandanten zu beschleunigen, haben wir die Medien über das Verhalten der Kirchgemeinde informiert. Erst durch den medialen Druck hat die Kirchgemeinde eingelenkt.
Ergebnis | Stauts
Der Kirchenaustritt wurde rückwirkend auf das Austrittsdatum bestätigt.