Gemeinde Wittenbach SG
Wiederrechtliche Handlung
Einwohnergemeinde Wittenbach SG
Nicht nur die Kirchen machen austrittswilligen Personen immer wieder Probleme. Auch der Staat fällt immer wieder mit Falschaussagen auf.
So werden wir regelmässig von Personen aus Wittenbach kontaktiert, bei denen das offizielle Kirchenaustrittsdokument von den Gemeindemitarbeitern in Wittenbach abgelehnt wurde. Die Begründung lautet dann jeweils: Dieses Formular ist für den Kirchenaustritt nicht notwendig. Eine rechtliche Falschaussage.
Einwohnergemeinde
Wittenbach SG
Problem
Wiederrechtliche Handlung
Kanton | Gemeinde
St. Gallen
Wittenbach
Status
Kirchenaustritt bestätigt
Problem
Am 10. Mai 2017 wurden wir von unserer Kundin N.B. aus St. Gallen (Wittenbach) telefonisch mit der Bitte kontaktiert, den Betrag für unsere Dienstleistung zurück zu erstatten. Die besagte Kundin hat uns darüber informiert, dass sich der Verwaltungsmitarbeiter L.B. vom Einwohneramt Wittenbach geweigert hätte, das Austrittsdokument für den Kirchenaustritt zu akzeptieren. Laut Aussagen des Verwaltungsmitarbeiters sei dafür ausschliesslich die Gemeinde Wittenbach zuständig – das Austrittsschreiben könne weder akzeptiert, noch die Unterschrift darauf beglaubigt werden.
Die Aussagen und das Verhalten des Gemeindemitarbeiters sind wiederrechtlich. Für den Kirchenaustritt reicht die schriftliche Willensäusserung. Diese muss von der austrittswilligen Person unterschrieben an die Kirche gesendet werden – in St. Gallen muss die Unterschrift zusätzlich beglaubigt werden – weshalb die Gemeinde in diesem Fall erst mit dem Kirchenaustritt in Kontakt kam.
Stellungnahme der Gemeinde Wittenbach SG
Am selben Tag, an dem wir von unserer Kundin über den Sachverhalt informiert wurden, haben wir eine schriftliche Stellungnahme von der Gemeinde Wittenbach SG gefordert mit der Bitte, uns die rechtliche Grundlage für dieses Verhalten zu erklären. Die schriftliche Stellungnahme ist am 12. Mail 2017 bei uns eingetroffen (Originaltext E-Mail):
Sehr geehrterte Damen und Herren
Falls die untenstehende Aussage wirklich durch uns so gemacht wurde, möchten wir uns ganz herzlich entschuldigen. Selbstverständlich kann auch in Wittenbach der Kirchenaustritt schriftlich, mit der Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar, vollzogen werden.
Gestern habe ich nochmals alle Mitarbeiter über die verschiedenen Verfahren und den genauen Ablauf eines Kirchenaustritts informiert. Für allfällige weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Nun wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüssen
EINWOHNERAMT WITTENBACH
Der Leiter
Massnahme
Stellungnahme Kirchenaustritt Schweiz
Grundsätzlich begrüssen wir als unabhängige Organisation die Tatsache, dass die Gemeinden Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern beim Kirchenaustritt behilflich sind, schliesslich fordern die Gemeinden im Namen der Kirche die Kirchensteuern ein und tragen dadurch – nach unserem Verständnis – nebst der Kirche die Verantwortung dafür, beim Kirchenaustritt zu helfen. Nur sind wir ebenfalls der Meinung, dass sich Gemeinden an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten haben. Das Problem in diesem Fall ist nicht, dass die Gemeinde das Austrittsdokument von Kirchenaustritt Schweiz nicht akzeptiert hat, sondern dass wir davon ausgehen müssen, dass ohne unsere Intervention auch alle anderen Austrittsdokumente nicht akzeptiert worden wären – entgegen der gesetzlichen Grundlagen.
Wir haben uns in diesem Fall das Ziel gesetzt, enger mit den Gemeinden zusammen zuarbeiten, um den Kirchenaustritt in Zukunft noch einfacher zu gestalten.
Rückerstattung des Betrages
Selbstverständlich haben wir unserer Kundin den Betrag vollumfänglich zurückerstattet.
Ergebnis | Stauts
Der Missstand wurde von der Kirchgemeinde bisher nicht aufgehoben. Wir werden immer wieder von Kunden darüber informiert, dass die Gemeindemitarbeiter das ordentliche Austrittsschreiben nicht akzeptieren.