Ref. Kirche Wiesendangen
Gesprächsaufforderung
Ref. Kirche Wiesendangen ZH
Im November 2014 wurde uns von unserer Kundin das Schreiben von der reformierten Kirche Wiesendangen weitergeleitet. Im Schreiben von Dr. M. Baumann (Pfarramt Wiesendangen) wurde auf das Austrittsschreiben vom 2. Oktober 2014 Bezug genommen.
Es wird ausdrücklich ein Gespräch erwünscht, obwohl im Austrittsbrief klar und deutlich festgehalten wurde, dass unsere Kundin über Ihre Austrittsgründe keine Stellung nehmen möchte.
Ref. Kirchgemeinde
Wiesendangen ZH
Problem
Gesprächsaufforderung
Kanton | Gemeinde
Zürich
Wiesendangen
Status
Kirchenaustritt bestätigt
Problem
Keine Bestätigung wegen eines Formfehlers
Zudem schreibt Herr Baumann, dass der Kirchenaustritt nicht bestätigt werden kann, da ein Formfehler vorliegt: Im Austrittsbrief steht u.a., dass unsere Kundin aus der reformierten KIRCHGEMEINDE und nicht aus der reformierten LANDESKIRCHE austreten möchte. Herr Baumann schreibt ausdrücklich: «Anderslautende Gesuche werden von der kantonalen Stelle und den Gemeindebehörden nicht akzeptiert».
Nun, das hat uns von kirchenaustritt.ch doch sehr überrascht, schliesslich wurden seit Beginn unserer Dienstleistung im 2010 mehrere 100 Kirchenaustritte im Kanton Zürich anstandslos behandelt und bestätigt. Plötzlich schien dies nun also nicht mehr möglich.
Massnahme
Wir haben Herr Dr. Baumann sofort schriftlich kontaktiert und ihm unser Erstaunen mitgeteilt. Wir hatten den Eindruck, dass Herr Baumann etwas überrascht war, dass es für den Kirchenaustritt eine unabhängige Organisation wie die unsere gibt. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass der genau gleiche Austrittsbrief mit dem Titel KIRCHENAUSTRITT nochmals eingereicht wird, damit der Kirchenaustritt unserer Kundin bestätigt werden kann.
Ergebnis | Stauts
Der Kirchenaustritt wurde nach drei Wochen schriftlich bestätigt.