Beglaubigung der Unterschrift

Anleitung Unterschriftsbeglaubigung
Als einzige Ausnahme muss die Unterschrift auf dem Austrittsschreiben in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden amtlich beglaubigt werden.
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Diese bürokratische Hürde hat die katholische Kirche in St. Gallen vor dem Bundesgericht durchgesetzt.
Die Beglaubigung kann bei jeder Gemeindeverwaltung, unabhängig vom Wohnort, durchgeführt werden. Selbstverständlich ist die Beglaubigung auch bei jedem Notar in der Schweiz möglich.
Die Beglaubigung kostet je nach Gemeinde zwischen 20.- und 30.- Franken. Die Beglaubigung, bzw. die Kosten sind nicht Teil der Dienstleistung von Kirchenaustritt Schweiz.
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Anleitung
In den Kantonen St. Gallen und beiden Appenzell wohnhafte Personen, müssen für die Beglaubigung der Unterschrift wie folgt vorgehen:
Besuchen Sie die Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort. Bringen Sie das Austrittsschreiben und einen gültigen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) mit.
Erklären Sie am Empfang der Gemeindeverwaltung, dass Sie eine Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen möchten.
Unterschreiben Sie das Dokument unter Aufsicht der notariellen Person und weisen Sie sich aus.
Sie erhalten anschliessend einen Stempel, welcher die Echtheit Ihrer Unterschrift beglaubigt.
Senden Sie nun das unterschriebene und beglaubigte Austrittsdokument an die korrekte Kirchenstelle weiter.
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