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Konsequenzen

Ist die Firmung nach dem Kirchenaustritt möglich?

Die Firmung hängt allein davon ab, ob der Firmling selbst Mitglied der katholischen Kirche ist. Ein Austritt der Eltern hat keine Folgen für die Kinder, solange diese Mitglied bleiben. Ist die jugendliche Person dagegen selbst ausgetreten, braucht es zuerst einen Wiedereintritt. Beim Firmpatenamt gelten strengere Regeln.

Die Firmung hängt allein davon ab, ob der Firmling selbst Mitglied der katholischen Kirche ist. Ein Austritt der Eltern ändert daran nichts – der Austritt des Kindes dagegen schon.

Kurz gefasst

Wer ist ausgetreten?Firmung möglich?
Ein Elternteil oder beideJa – ohne Einschränkung
Der Firmling selbstNein – zuerst Wiedereintritt
Das Firmgotti oder der FirmgöttiNein – hier wird Mitgliedschaft verlangt
Austritt direkt nach der FirmungJederzeit möglich

Firmung nach dem Kirchenaustritt der Eltern

Der Kirchenaustritt ist eine individuelle, administrative Angelegenheit. So wie jede Person einzeln in die Kirche eintreten kann, ist auch der Austritt ohne Konsequenzen für Drittpersonen möglich. Der Austritt der Eltern hat deshalb keine Folgen für die Kinder, sofern diese weiterhin Mitglied sind.

Für den Verbleib der Kinder fallen weiterhin Kirchensteuern an, denn als Mitglieder sind sie berechtigt, Leistungen wie Religionsunterricht, Firmlager und die Firmung selbst in Anspruch zu nehmen.

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Firmung nach dem Austritt des Kindes

NEIN – die Firmung, lateinisch für „Stärkung“, ist einer der drei rituellen Schritte auf dem Weg zur vollen Eingliederung in die römisch-katholische Kirche: Taufe, Firmung, Eucharistie. Mit der Firmung bekennt sich der Firmling zum Christentum und zur katholischen Kirche.

Wer selbst ausgetreten ist, kann dieses Bekenntnis aus Sicht der Kirche nicht ablegen. Ein Wiedereintritt stellt den Anspruch wieder her. Dasselbe gilt für die Erstkommunion.

Firmpate trotz Kirchenaustritt?

Beim Firmpatenamt sind die Pfarreien strenger als bei der Taufe. Meist wird verlangt, dass die Firmpatin oder der Firmpate selbst der katholischen Kirche angehört – eine Aufteilung auf zwei Personen wie beim Taufpatenamt ist nicht vorgesehen.

Empfohlen wird, dass die Firmpatin oder der Firmpate bereits das Taufpatenamt innehatte; zwingend ist das nicht. Alle Regeln zum Patenamt stehen unter Gotti und Götti sowie unter Firmgotti und Firmpaten.

Austritt nach der Firmung

Will die jugendliche Person die Firmung aus familiären oder rituellen Gründen durchführen, ist der Austritt danach jederzeit möglich. Ab 16 Jahren kann sie ihn selbstständig erklären; darunter braucht es die Unterschrift eines Elternteils.

Unterschied zur Konfirmation

Die Firmung ist katholisch und gilt als Sakrament. Die Konfirmation ist das reformierte Pendant und kein Sakrament. Beide bestätigen die Taufe, die Anforderungen an das Patenamt sind bei der Firmung aber deutlich strenger.

Einen Gesamtüberblick gibt der Beitrag zum Kirchenaustritt innerhalb der Familie.

Häufige Fragen

Ist die Firmung nach dem Austritt der Eltern möglich?

Ja. Der Austritt ist eine individuelle Angelegenheit und hat keine Konsequenzen für Drittpersonen. Solange das Kind Mitglied bleibt, kann es gefirmt werden.

Und wenn der Firmling selbst ausgetreten ist?

Dann nicht. Mit der Firmung bekennt sich der Firmling zum Christentum und zur katholischen Kirche – wer ausgetreten ist, kann dieses Bekenntnis aus Sicht der Kirche nicht ablegen. Ein Wiedereintritt stellt den Anspruch wieder her.

Kann ich Firmpate sein trotz Kirchenaustritt?

Meist nicht. Beim Firmpatenamt wird in der Regel verlangt, dass die Firmpatin oder der Firmpate selbst der katholischen Kirche angehört. Eine Aufteilung auf zwei Personen wie bei der Taufe ist nicht vorgesehen.

Zahle ich weiterhin Kirchensteuer, wenn mein Kind Mitglied bleibt?

Ja. Für den Verbleib der Kinder fallen weiterhin Kirchensteuern oder eine Gebühr an, weil sie Leistungen wie Religionsunterricht, Firmlager und Firmung beziehen.

Kann man direkt nach der Firmung austreten?

Ja, jederzeit. Ab 16 Jahren kann die jugendliche Person den Austritt selbstständig erklären, darunter braucht es die Unterschrift eines Elternteils.

Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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