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Konsequenzen

Kirchenaustritt in der Familie: Was gilt für die Kinder?

Der Kirchenaustritt ist immer persönlich und gilt nur für die Person, die ihn erklärt. Ihre Kinder bleiben Mitglied, besuchen weiterhin den Religionsunterricht und können die Sakramente empfangen. Je nach Kanton bleiben Sie dafür anteilsmässig kirchensteuerpflichtig. Bei Kindern unter 16 Jahren muss ein Elternteil unterschreiben.

Der Kirchenaustritt ist immer persönlich. Er gilt nur für die Person, die ihn erklärt – nie automatisch für Ehepartner, Kinder oder die übrige Familie. Diese Seite beantwortet die Fragen, die sich Familien vor dem Austritt stellen.

Kurz gefasst

FrageAntwort
Kann eine Person allein austreten?Ja – der Austritt ist immer persönlich
Bleiben die Kinder Mitglied?Ja – der Austritt der Eltern überträgt sich nicht
Religionsunterricht weiterhin möglich?Ja – unverändert
Zahle ich noch Kirchensteuer für die Kinder?Je nach Kanton anteilig oder als Gebühr
Kann die ganze Familie austreten?Ja – dann entfällt die Kirchensteuer vollständig
Kinder unter 16 JahrenEin Elternteil muss unterschreiben

Kann nur eine Person innerhalb der Familie austreten?

JA – der Kirchenaustritt ist persönlich und nur für die Person gültig, die ihn erklärt. Ihr Austritt hat keine Auswirkungen auf Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner und keine auf Ihre Kinder. Auch die erweiterte Familie – Gotti, Götti, Grosseltern – ist nicht betroffen.

Können meine Kinder in der Kirche bleiben?

JA – Ihre Kinder bleiben Mitglied, besuchen weiterhin den Religionsunterricht und können die Sakramente empfangen. Sie bleiben als Eltern dafür je nach Kanton anteilsmässig kirchensteuerpflichtig oder bezahlen eine Gebühr für Religionsunterricht und kirchliche Aktivitäten wie das Firmlager.

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Hat mein Austritt sonstige Auswirkungen auf die Kinder?

NEIN – auch wenn ein oder beide Elternteile austreten, können die Kinder den Religions- oder Werteunterricht besuchen, die Kommunion empfangen und sich firmen oder konfirmieren lassen.

Etwas anderes gilt nur für die Taufe: Sind beide Eltern ausgetreten, kann die Pfarrei nachfragen, wie die christliche Erziehung sichergestellt wird. Abgelehnt wird die Taufe deswegen selten.

Kann die ganze Familie gemeinsam austreten?

JA – dann werden Sie vollumfänglich von der Kirchensteuer befreit. Ihre Kinder verlieren damit allerdings das Recht, die Kommunion zu empfangen, sich firmen oder konfirmieren zu lassen.

Wichtig: Beim Austritt von Kindern unter 16 Jahren muss das Austrittsdokument von mindestens einem Elternteil unterschrieben werden. Ab 16 Jahren entscheiden Jugendliche selbstständig.

Kann mein Kind ohne Taufe Mitglied werden?

JA – jede Person kann Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche werden, die Taufe ist dafür nicht zwingend notwendig. Mehr dazu unter Kircheneintritt.

Was sich finanziell ändert

Treten Sie allein aus, entfällt Ihr Anteil an der Kirchensteuer. Bei Ehepaaren wird die Steuer in den meisten Kantonen hälftig aufgeteilt: Ist nur eine Person Mitglied, wird auch nur die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erfasst. Wie viel das ausmacht, zeigt die Übersicht zu den Kirchensteuern.

Häufige Fragen

Wenn Eltern aus der Kirche austreten, was ist mit den Kindern?

Nichts ändert sich. Der Austritt überträgt sich nicht auf die Kinder. Sie bleiben Mitglied, besuchen den Religionsunterricht und können Kommunion, Firmung und Konfirmation empfangen.

Kann nur eine Person in der Familie austreten?

Ja. Der Austritt ist persönlich und hat keine Auswirkungen auf Ehepartner, Kinder, Gotti, Götti oder Grosseltern.

Zahle ich weiterhin Kirchensteuer für meine Kinder?

Je nach Kanton bleiben Sie anteilsmässig kirchensteuerpflichtig oder bezahlen eine Gebühr für Religionsunterricht und kirchliche Aktivitäten wie das Firmlager.

Kann die ganze Familie gemeinsam austreten?

Ja, dann entfällt die Kirchensteuer vollständig. Die Kinder verlieren damit aber das Recht auf Kommunion, Firmung und Konfirmation.

Was gilt für Kinder unter 16 Jahren?

Das Austrittsdokument muss von mindestens einem Elternteil unterschrieben werden. Ab 16 Jahren entscheiden Jugendliche selbstständig.

Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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