Die Konfirmation ist möglich, solange die jugendliche Person selbst Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche ist. Ein Austritt der Eltern ändert daran nichts – der Austritt des Jugendlichen dagegen schon.
Kurz gefasst
| Wer ist ausgetreten? | Konfirmation möglich? |
|---|---|
| Ein Elternteil oder beide | Ja – ohne Einschränkung |
| Die jugendliche Person selbst | Nein – zuerst Wiedereintritt |
| Das Gotti oder der Götti | Meist ja – die Kirchgemeinde entscheidet |
| Austritt direkt nach der Konfirmation | Jederzeit möglich |
Ist die Konfirmation nach dem Austritt der Eltern möglich?
JA – der Kirchenaustritt der Eltern oder eines Elternteils wird nicht auf das Kind übertragen. Der Austritt und seine Folgen beziehen sich ausschliesslich auf die Person, die ihn erklärt.
Kinder und Jugendliche können den Konfirmationsunterricht deshalb weiterhin besuchen und sich konfirmieren lassen, auch wenn Mutter, Vater oder beide nicht mehr Mitglied sind.
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Und wenn die jugendliche Person selbst ausgetreten ist?
NEIN – die Konfirmation gilt als Bekräftigung der Taufe und des christlichen Glaubens in der evangelisch-reformierten Kirche. In einigen Kirchgemeinden ist sie zudem mit dem Stimm- und Wahlrecht in der Gemeinde verbunden.
Es liegt deshalb nicht im Interesse der Kirchgemeinde, dass ausgetretene Personen die Konfirmation empfangen. Wer sich dennoch konfirmieren lassen möchte, tritt zuerst wieder ein.
Austritt direkt nach der Konfirmation
Will die jugendliche Person die Konfirmation aus rituellen oder familiären Gründen durchführen, ist der Kirchenaustritt danach jederzeit möglich. Ab 16 Jahren kann sie den Austritt selbstständig erklären.
Während der Mitgliedschaft sind für die konfirmierte Person weiterhin Kirchensteuern zu entrichten, sobald sie ein eigenes Einkommen hat.
Muss das Gotti oder der Götti in der Kirche sein?
Die reformierten Kirchgemeinden regeln das Patenamt eigenständig und deutlich weniger formell als die katholische Kirche. In der Regel ist ein ausgetretenes Gotti oder Götti kein Hindernis. Fragen Sie direkt bei Ihrer Kirchgemeinde nach.
Unterschied zur Firmung
Die Konfirmation ist das reformierte Pendant zur katholischen Firmung. Beide bestätigen die Taufe, unterscheiden sich aber im Verständnis: Die Firmung gilt als Sakrament, die Konfirmation nicht. Für das Firmpatenamt sind die Anforderungen entsprechend strenger.
Einen Gesamtüberblick über alle Folgen gibt der Beitrag zu den Konsequenzen des Kirchenaustritts.
Häufige Fragen
Ist die Konfirmation nach dem Austritt der Eltern möglich?
Ja. Der Austritt der Eltern überträgt sich nicht auf das Kind. Jugendliche können den Konfirmationsunterricht besuchen und sich konfirmieren lassen.
Und wenn die jugendliche Person selbst ausgetreten ist?
Dann nicht. Die Konfirmation bekräftigt die Taufe und den Glauben in der reformierten Kirche und ist teils mit dem Stimmrecht in der Kirchgemeinde verbunden. Ein Wiedereintritt ist nötig.
Kann man direkt nach der Konfirmation austreten?
Ja, jederzeit. Ab 16 Jahren kann die jugendliche Person den Austritt selbstständig erklären.
Muss das Gotti oder der Götti in der Kirche sein?
In der Regel nicht. Die reformierten Kirchgemeinden regeln das Patenamt eigenständig und weniger formell als die katholische Kirche.
Was ist der Unterschied zur Firmung?
Die Konfirmation ist das reformierte Pendant zur katholischen Firmung. Die Firmung gilt als Sakrament, die Konfirmation nicht – beim Firmpatenamt sind die Anforderungen strenger.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz