Eine Trauerfeier ist nach dem Kirchenaustritt jederzeit möglich – nur nicht als Anspruch gegenüber der Kirche. Wer die Feier gestaltet, ist frei wählbar: eine Pfarrperson, eine freie Rednerin oder die Familie selbst.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Anspruch auf kirchliche Trauerfeier? | Nein – die Mitgliedschaft fehlt |
| Trotzdem in der Kirche möglich? | Manche Pfarreien bieten es an, teils gegen Kosten |
| Freie Trauerfeier? | Ja – jederzeit, überall, von jeder Person gestaltbar |
| Sicherster Weg zur kirchlichen Feier | Wiedereintritt vor dem Ableben |
Habe ich Anrecht auf eine kirchliche Trauerfeier?
NEIN – mit dem Kirchenaustritt gehören Sie der kirchlichen Organisation nicht mehr an. Die Kirche organisiert deshalb keine Trauerfeier für Sie. Ein Anrecht besteht nicht.
JA – es gibt Pfarreien in der Schweiz, die Trauerfeiern für konfessionslose Personen anbieten. Die Kosten dafür sind individuell. Fragen Sie einfach in Ihrer Pfarrei nach; die Praxis unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde.
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Wie wird eine kirchliche Trauerfeier trotzdem möglich?
Durch den Wiedereintritt. Wer sich eine christliche Feier wünscht, kann vor dem Ableben wieder eintreten – der Eintritt ist unbürokratisch und jederzeit möglich. Alternativ engagieren Sie eine neutrale christliche Organisation, die die Feier übernimmt.
Die freie Trauerfeier
Die Kirche hat kein Monopol auf Trauerfeiern, Abdankungen und Grabreden. Jede Person und jede Organisation kann eine Feier abhalten – Angehörige, Freunde, ein Verein. Dafür gibt es zudem zahlreiche professionelle, nicht-kirchliche Rednerinnen und Redner sowie Ritualbegleiterinnen.
Eine freie Feier ist an keinen Ort gebunden: Friedhofskapelle, Gemeindesaal, Restaurant, Garten oder ein Ort mit persönlicher Bedeutung sind ebenso möglich.
Wie eine freie Trauerfeier gestaltet wird
- Ort wählen – Abdankungshalle, Kapelle oder ein freier Ort
- Ansprache – durch eine freie Rednerin, Angehörige oder Freunde
- Musik – frei wählbar, ohne liturgische Vorgaben
- Rituale – Kerzen, Blumen, gemeinsames Erinnern, Fotos
- Dauer – üblich sind 30 bis 60 Minuten
Die Organisation übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut, das auch passende Rednerinnen und Redner vermittelt.
Wünsche zu Lebzeiten festhalten
Wenn Ihnen eine bestimmte Form wichtig ist, besprechen Sie sie mit einer vertrauten Person oder halten Sie die Rahmenbedingungen im Testament fest. Vermerken Sie dort auch Ihren Kirchenaustritt – sonst leiten Angehörige unwissentlich eine kirchliche Feier in die Wege und erhalten eine Absage.
Wie die Bestattung selbst abläuft und wer dafür zuständig ist, steht unter Beerdigung und Bestattung. Was Angehörige im Todesfall sofort erledigen müssen, unter Kirchenaustritt und Todesfall.
Häufige Fragen
Habe ich Anrecht auf eine kirchliche Trauerfeier?
Nein. Mit dem Austritt gehören Sie der kirchlichen Organisation nicht mehr an, deshalb wird keine kirchliche Trauerfeier für Sie organisiert.
Bieten Pfarreien trotzdem Trauerfeiern an?
Ja, einzelne Pfarreien in der Schweiz bieten Trauerfeiern für konfessionslose Personen an. Die Kosten sind individuell – fragen Sie in Ihrer Pfarrei nach.
Wie wird eine kirchliche Feier trotzdem möglich?
Durch einen Wiedereintritt vor dem Ableben. Der Eintritt ist unbürokratisch und jederzeit möglich.
Wer darf eine freie Trauerfeier halten?
Jede Person und jede Organisation – Angehörige, Freunde, ein Verein. Zudem gibt es professionelle freie Rednerinnen, Redner und Ritualbegleiterinnen.
Wo kann eine freie Trauerfeier stattfinden?
Überall: Friedhofskapelle, Abdankungshalle, Gemeindesaal, Restaurant, Garten oder an einem Ort mit persönlicher Bedeutung. Es gibt keine Ortsbindung.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz