Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline
Mo–Do 08.00–12.00

Konsequenzen

Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen lassen?

Ja, in der Regel ist das möglich. Kinder können getauft werden, auch wenn die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind. Entschieden wird es von der zuständigen Pfarrei am Wohnort. Ist ein Elternteil noch in der Kirche, ist die Taufe unproblematisch. Sind beide ausgetreten, hilft ein temporärer Wiedereintritt.

Viele Eltern fragen sich vor dem Kirchenaustritt, ob ihr Kind später noch getauft werden kann. Die kurze Antwort: Die Taufe eines Kindes ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind. Entschieden wird es aber vor Ort – von der zuständigen Pfarrei.

Kurz gefasst

SituationTaufe möglich?
Ein Elternteil ist noch in der KircheJa – unproblematisch
Beide Eltern sind ausgetretenMeist ja – die Pfarrei entscheidet
Eltern waren nie MitgliedJa – jeder Mensch kann getauft werden
Nach temporärem WiedereintrittJa – der sichere Weg
Das Kind selbst ist ausgetretenNein – zuerst Wiedereintritt

Kann ich mein Kind taufen lassen, wenn ich ausgetreten bin?

JA – grundsätzlich können Kinder und auch erwachsene Personen getauft werden, obwohl die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind oder nie waren. Jeder Mensch kann sich durch die Taufe zum christlichen Glauben bekennen. Der Kirchenaustritt der Eltern wird nicht auf das Kind übertragen.

Deutlich einfacher wird es, wenn ein Elternteil noch Mitglied ist. Dann stellt sich die Frage nach der christlichen Erziehung gar nicht erst – die Taufe ist in aller Regel problemlos möglich.

Bereit für Ihren Kirchenaustritt?

Erledigen Sie den Austritt heute – online, rechtsgültig und für alle Kantone.

Jetzt austreten

Warum kann die Kirche die Taufe trotzdem verwehren?

Die Taufe symbolisiert die Aufnahme ins Christentum. Die reformierte und die katholische Kirche haben ein Interesse daran, dass der Täufling eine christliche Erziehung durch die Eltern erhält. Sind beide Eltern nicht Mitglied, sehen einzelne Kirchenvertreter dieses Interesse gefährdet und können die Taufe ablehnen.

Das ist eher selten der Fall. Ob Ihr Kind getauft wird, liegt im Ermessen der Pfarrei an Ihrem Wohnort. Wir empfehlen, sich vorgängig beim Pfarramt zu erkundigen – ein kurzes Telefonat schafft Klarheit, bevor Sie planen.

Wer kann Taufpate oder Gotti sein?

Für die Patenschaft gelten eigene Regeln: In der Regel muss mindestens eine der beiden Personen – Gotti oder Götti – einer christlichen Kirche angehören, damit die christliche Erziehung gewährleistet ist. Sind beide ausgetreten, wird das Patenamt üblicherweise nicht bewilligt.

Reformiert oder katholisch – gibt es Unterschiede?

Ja, in der Praxis deutlich. Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden entscheiden eigenständig und handhaben die Taufe von Kindern konfessionsloser Eltern meist grosszügig. Voraussetzung ist in der Regel, dass jemand aus dem Umfeld – etwa das Gotti oder der Götti – die christliche Begleitung übernimmt.

In der römisch-katholischen Kirche ist die Haltung formeller. Hier wird häufiger nachgefragt, wie die christliche Erziehung sichergestellt wird. Auch das führt selten zu einer Absage, aber das Gespräch mit dem Pfarrer sollte früher gesucht werden.

Was die Pfarrei üblicherweise wissen will

  • Name, Geburtsdatum und Wohnadresse des Kindes
  • Konfession beider Elternteile
  • Wer Gotti und Götti wird und ob eine Person der Kirche angehört
  • Wie die christliche Erziehung begleitet werden soll
  • Wunschtermin – Taufen finden meist an festen Sonntagen statt

Planen Sie mit einem Vorlauf von zwei bis drei Monaten. Wer den Wiedereintritt als Absicherung wählt, sollte ihn vor dem ersten Gespräch erledigt haben.

Die einfache Lösung: temporärer Wiedereintritt

Wenn Sie sichergehen wollen, ist der temporäre Wiedereintritt der zuverlässigste Weg. Sie treten heute aus der Kirche aus und vor der Taufe wieder ein. Der Kircheneintritt ist unbürokratisch und lässt sich jederzeit wieder rückgängig machen – Sie können beliebig oft ein- und austreten.

Für die Zeit dazwischen sparen Sie die Kirchensteuer.

Was gilt, wenn das Kind selbst ausgetreten ist?

Dann ist die Situation anders. Wer selbst aus der Kirche ausgetreten ist, kann die Sakramente nicht mehr empfangen – das betrifft auch die Erstkommunion und die Konfirmation. Ein Wiedereintritt stellt diesen Anspruch wieder her.

Was die Taufe rechtlich bedeutet

Die Taufe ist ein Sakrament und symbolisiert die Aufnahme in den christlichen Glauben innerhalb der katholischen oder reformierten Landeskirche. Es handelt sich um einen rein symbolischen Akt, der weder gesetzlich noch amtlich eine Auswirkung auf den Täufling hat.

Mit der Taufe wird das Kind allerdings Mitglied der Landeskirche – und damit später kirchensteuerpflichtig, sobald es ein eigenes Einkommen hat. Der Austritt ist ab 16 Jahren selbstständig möglich.

Häufige Fragen

Kann ich mein Kind taufen lassen, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?

In der Regel ja. Kinder können getauft werden, auch wenn die Eltern nicht Mitglied sind oder es nie waren. Die Entscheidung liegt bei der Pfarrei am Wohnort. Eine Ablehnung ist selten.

Kann ein Kind getauft werden, wenn die Eltern nicht in der Kirche sind?

Ja. Jeder Mensch kann sich durch die Taufe zum christlichen Glauben bekennen. Erleichtert wird es, wenn das Gotti oder der Götti einer christlichen Kirche angehört und die christliche Begleitung übernimmt.

Gibt es Unterschiede zwischen reformiert und katholisch?

Ja. Reformierte Kirchgemeinden handhaben die Taufe meist grosszügiger. In der römisch-katholischen Kirche wird häufiger nachgefragt, wie die christliche Erziehung sichergestellt wird.

Was, wenn die Pfarrei die Taufe ablehnt?

Der temporäre Wiedereintritt ist der sichere Weg. Sie treten vor der Taufe wieder ein und danach erneut aus – das ist beliebig oft möglich.

Wird mein Kind durch die Taufe kirchensteuerpflichtig?

Mit der Taufe wird das Kind Mitglied der Landeskirche. Kirchensteuer fällt an, sobald es ein eigenes Einkommen hat. Ab 16 Jahren kann es selbstständig austreten.

Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

Kirchenaustritt starten