Kirchenaustritt Schweiz
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Konsequenzen

Kirchenaustritt für ausländische Personen in der Schweiz

Ja, auch ausländische Personen zahlen in der Schweiz Kirchensteuer, sobald sie Mitglied einer Landeskirche sind. Die Mitgliedschaft entsteht oft automatisch bei der Anmeldung in der Gemeinde. Der Austritt ist jederzeit über die Schweizer Kirchgemeinde möglich und wirkt nur für die Schweiz – das Heimatland wird nicht informiert.

Auch ausländische Personen zahlen in der Schweiz Kirchensteuer, sobald sie Mitglied einer Landeskirche sind – oft ohne es je bewusst entschieden zu haben. Der Austritt ist jederzeit möglich und wirkt nur für die Schweiz.

Kurz gefasst

FrageAntwort
Zahlen Ausländer Kirchensteuer?Ja – bei Mitgliedschaft in einer Landeskirche
Auch bei Quellensteuer?Ja – die Kirchensteuer ist im Tarif enthalten
Gilt der Austritt im Heimatland?Nein – er wirkt nur in der Schweiz
Wird das Heimatland informiert?Nein – der Austritt bleibt in der Schweiz
Austritt nur in der Schweiz möglich?Ja – zuständig ist Ihre Schweizer Kirchgemeinde

Bezahlen ausländische Personen Kirchensteuer?

JA – alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche sind, bezahlen dafür einen jährlichen Beitrag: die Kirchensteuer. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.

Mitglied einer der drei Landeskirchen – katholisch, reformiert oder christkatholisch – wird man durch die schriftliche Anmeldung. Diese erfolgt oft automatisch bei der Gemeindeverwaltung, etwa beim Zuzug oder Umzug, wenn im Anmeldeformular eine Konfession eingetragen wird. Genau so entsteht die Mitgliedschaft bei den meisten Zugezogenen.

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Kirchensteuer und Quellensteuer

Wer quellenbesteuert ist, sieht die Kirchensteuer nicht separat auf der Lohnabrechnung – sie ist im Quellensteuertarif bereits enthalten. Nach dem Austritt muss der Arbeitgeber beziehungsweise die Steuerverwaltung den Tarifcode anpassen, damit der kirchensteuerfreie Tarif angewendet wird.

Melden Sie den Austritt deshalb aktiv Ihrer Steuerbehörde und bewahren Sie die Austrittsbestätigung auf. Details zur Berechnung finden Sie unter Quellensteuer und Kirchensteuer.

Ist der Austritt auch im Heimatland gültig?

NEIN – die Kirche in Ihrem Heimatland wird nicht automatisch über den Austritt in der Schweiz informiert. Der Kirchenaustritt wird diskret behandelt: Weder Personen aus Ihrem Umfeld noch ausländische Kirchen werden benachrichtigt. Der Austritt gilt deshalb nur gegenüber der Schweizer Landeskirche.

JA – Sie können die Kirche im Heimatland selbst informieren. Ihre Schweizer Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich, und diese Bestätigung lässt sich im Heimatland vorlegen. In Deutschland wird sie meist akzeptiert.

Ob eine ausländische Kirche die Bestätigung anerkennt, hängt von ihrer Organisation ab – die Kirchen sind in jedem europäischen Land eigenständig geregelt. In Frankreich wird beispielsweise gar keine Kirchensteuer erhoben, die Kirche finanziert sich über Spenden.

Können Ausländer nur in der Schweiz austreten?

JA – zuständig ist immer die Kirchgemeinde an Ihrem Schweizer Wohnort. Ein Austritt im Heimatland beendet die Schweizer Mitgliedschaft nicht und stoppt die Kirchensteuer hier nicht. Umgekehrt gilt dasselbe.

Länderspezifische Hinweise finden Sie unter Deutsche in der Schweiz, Italien, Österreich, Spanien und Portugal.

Beim Zuzug in die Schweiz

Prüfen Sie beim Anmelden in der Gemeinde, welche Konfession eingetragen wird. Wer hier «katholisch» oder «reformiert» angibt, wird Mitglied der Landeskirche und damit kirchensteuerpflichtig – auch ohne je einen Gottesdienst besucht zu haben. Ein Eintrag «konfessionslos» vermeidet das von Anfang an.

Ist der Eintrag bereits erfolgt, hilft nur der reguläre Austritt bei der Kirchgemeinde. Rückwirkend erstattet wird die Kirchensteuer in der Regel nicht.

Häufige Fragen

Bezahlen Ausländer in der Schweiz Kirchensteuer?

Ja. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche sind, bezahlen Kirchensteuer. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Ist die Kirchensteuer in der Quellensteuer enthalten?

Ja. Bei Quellenbesteuerten ist die Kirchensteuer im Tarif enthalten und nicht separat ausgewiesen. Nach dem Austritt muss der Tarifcode angepasst werden.

Gilt der Kirchenaustritt auch im Heimatland?

Nein. Der Austritt wirkt nur gegenüber der Schweizer Landeskirche. Die Kirche im Heimatland wird nicht automatisch informiert.

Kann ich die Schweizer Austrittsbestätigung im Heimatland vorlegen?

Ja. Ihre Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich. In Deutschland wird die Bestätigung meist akzeptiert; in anderen Ländern hängt es von der jeweiligen Kirche ab.

Wie werde ich beim Zuzug überhaupt Mitglied?

Meist durch den Konfessionseintrag im Anmeldeformular der Gemeinde. Wer dort katholisch oder reformiert angibt, wird Mitglied der Landeskirche und kirchensteuerpflichtig.

Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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