Die Sorge ist verbreitet, aber unbegründet: In der Schweiz hat jede wohnhafte Person Anrecht auf eine ordentliche Bestattung – unabhängig von Religion, Konfession oder Herkunft. Die Bestattung ist Sache der Einwohnergemeinde, nicht der Kirche.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Werde ich beerdigt? | Ja – die Einwohnergemeinde ist zuständig |
| Anrecht auf ein Grab? | Ja – auf dem Gemeindefriedhof |
| Kostet es mehr? | Nein – das Grundgrab ist in der Regel gebührenfrei |
| Kirchlicher Trauergottesdienst? | Kein Anspruch – im Einzelfall möglich |
| Wer organisiert? | Bestattungsamt oder privates Bestattungsinstitut |
| Feier trotzdem möglich? | Ja – frei gestaltbar, ohne Kirche |
Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?
JA – für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die jeweilige Einwohnergemeinde verantwortlich. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion, Konfession oder politischer Ansicht. Die Bestattung ist Sache des Staates, nicht der Kirche.
Häufig wird die Bestattung mit dem Trauergottesdienst oder der Grabrede verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge: Die Bestattung ist der amtliche Vorgang, die Feierlichkeit ist frei gestaltbar. Die Kirche ist dabei eine Organisation von vielen.
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Habe ich Anrecht auf ein Grab?
Ja. Der Gemeindefriedhof steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen. Das Reihengrab – auch Gemeinschaftsgrab oder Grundgrab genannt – wird von der Gemeinde zugewiesen und ist in aller Regel gebührenfrei. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitglied einer Kirche waren.
Kostenpflichtig sind Zusatzleistungen: ein Familiengrab mit längerer Ruhefrist, ein besonderer Grabstein, ein Urnennischenplatz oder eine aufwendigere Feier. Das gilt für Mitglieder und Nichtmitglieder gleichermassen – ein Kirchenaustritt verteuert die Bestattung nicht.
Wer ist für die Beerdigung zuständig?
Die eigentliche Bestattung wird vom städtischen Bestattungsamt oder einem privaten Bestattungsinstitut durchgeführt. Bei einem Todesfall wird in den meisten Fällen eines von beiden beigezogen – es übernimmt Anmeldung, Organisation und Ablauf.
Was Angehörige unmittelbar erledigen müssen – Todesbescheinigung, Meldung beim Zivilstandsamt – steht im Beitrag Kirchenaustritt und Todesfall.
Hat die Kirche mit der Beerdigung zu tun?
NEIN – nicht mit der Bestattung selbst. Die Kirche ist zuständig für die rituelle Begleitung der Hinterbliebenen: Trauergottesdienst in der Kirche, Grabrede, Seelsorge. Nach einem Austritt besteht darauf kein Anspruch mehr.
Ein Verbot ist das nicht. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Pfarrperson, und manche Gemeinden führen eine Abdankung auch für Ausgetretene durch, wenn die Familie es wünscht. Fragen kostet nichts.
Unterschied katholisch und reformiert
Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden handhaben Abdankungen für Ausgetretene in der Regel offener. Die römisch-katholischen Pfarreien sind zurückhaltender, weil der Austritt kirchenrechtlich als Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft gilt.
Verbindlich ist beides nicht – entschieden wird immer vor Ort. Wenn Ihnen eine kirchliche Feier wichtig ist, ist ein Wiedereintritt der zuverlässige Weg.
Bestattung ohne Kirche – wie läuft das ab?
- Ärztliche Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Todesfall beim Zivilstandsamt der Gemeinde melden
- Bestattungsamt oder Bestattungsinstitut beiziehen
- Bestattungsart wählen – Erdbestattung oder Kremation
- Grabart mit der Gemeinde festlegen
- Feier gestalten – frei, mit Rednerin oder ganz ohne Zeremonie
Für den letzten Punkt gibt es professionelle freie Rednerinnen und Redner. Wie eine solche Feier gestaltet wird, steht im Beitrag zur Trauerfeier nach dem Kirchenaustritt.
Warum Angehörige Bescheid wissen sollten
Informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen über den Austritt oder vermerken Sie ihn im Testament. Sonst leiten sie im Trauerfall unwissentlich einen kirchlichen Trauergottesdienst in die Wege – mit Aufwand – und erhalten danach eine Absage. Bewahren Sie die Austrittsbestätigung bei Ihren wichtigen Dokumenten auf.
Alle weiteren Folgen im Überblick: Konsequenzen des Kirchenaustritts.
Häufige Fragen
Werde ich nach dem Kirchenaustritt noch beerdigt?
Ja. Für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die Einwohnergemeinde verantwortlich. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion oder Konfession.
Habe ich Anrecht auf ein Grab?
Ja. Der Gemeindefriedhof steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen. Das Reihengrab wird von der Gemeinde zugewiesen und ist in aller Regel gebührenfrei.
Kostet die Bestattung nach dem Austritt mehr?
Nein. Kostenpflichtig sind nur Zusatzleistungen wie ein Familiengrab, ein besonderer Grabstein oder eine aufwendigere Feier – und zwar für Mitglieder und Nichtmitglieder gleichermassen.
Wer organisiert die Beerdigung?
Das städtische Bestattungsamt oder ein privates Bestattungsinstitut. Es übernimmt Anmeldung, Organisation und Ablauf.
Gibt es trotzdem einen kirchlichen Trauergottesdienst?
Einen Anspruch gibt es nicht. Die Entscheidung liegt bei der Pfarrperson – manche Gemeinden führen eine Abdankung auch für Ausgetretene durch, wenn die Familie es wünscht.
Was ist der Unterschied zwischen Bestattung und Trauerfeier?
Die Bestattung ist der amtliche Vorgang und Sache der Gemeinde. Die Trauerfeier ist die Zeremonie und frei gestaltbar – von der Kirche, einer freien Rednerin oder den Angehörigen.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz