Taufe nach dem Kirchenaustritt
Taufen nach dem Kirchenaustritt
Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt trotzdem taufen lassen? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit der Taufe nach dem Kirchenaustritt.
Können Sie Ihr Kind nach dem Kirchenaustritt taufen?
JA – Grundsätzlich können Kinder und Erwachsene Personen getauft werden, obwohl die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind oder waren. Jeder Mensch kann sich durch die Taufe zum christlichen Glauben bekennen.
Warum kann die Kirche die Taufe verwehren?
Die Taufe symbolisiert die Aufnahme zum Christentum. Die reformierte und katholische Kirche haben ein Interesse daran, dass der jeweilige Täufling eine christliche Erziehung – nach den Grundsätzen der reformierten oder katholischen Kirche – von den Eltern geniesst. Sind die Eltern nicht Mitglied in der Kirche, sehen einige Kirchenvertreter ihre Interessen bedroht und können die Taufe eines Kindes untersagen. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
Fazit: Ob Sie Ihr Kind nach dem Kirchenaustritt taufen können, liegt im Ermessen der jeweiligen Kirche (Pfarrei) an Ihrem Wohnort. Wir raten Ihnen, sich vorgängig beim Pfarramt an Ihrem Wohnort zu informieren.
Temporärer Kircheneintritt
Die einfachste Lösung um Ihr Kind (trotz Kirchenaustritt) taufen zu lassen ist der temporäre Kircheneintritt. Sie können heute aus der Kirche austreten und jederzeit, z.B. wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, temporär wieder in die Kirche eintreten. Der Kircheneintritt ist unbürokratisch und kann mit dem Kirchenaustritt jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sie können beliebig oft in die Kirche ein- und austreten. Weitere Informationen: Kircheneintritt | Kirchenmitglied werden.
Zum besseren Verständnis
Die Taufe ist eines der drei Sakramente und symbolisiert die Aufnahme zum christlichen Glauben innerhalb der katholischen oder reformierten Kirche (Landeskirchen). Bei der Taufe handelt es sich um einen rein symbolischen Akt, der weder gesetzlich noch amtlich eine Auswirkung auf den Täufling hat.
Offizielles Kirchenaustritt Formular
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