Die Frage hat zwei Antworten, weil es zwei Hochzeiten gibt: die standesamtliche Trauung, die rechtlich zählt, und die kirchliche, die zeremoniell ist. Auf die erste hat der Kirchenaustritt keinerlei Einfluss.
Kurz gefasst
| Situation | Möglich? |
|---|---|
| Standesamtlich heiraten | Ja – immer, unabhängig von der Konfession |
| Kirchlich, ein Partner ist Mitglied | In der Regel ja – die Pfarrperson entscheidet |
| Kirchlich, beide ausgetreten | In der Regel nein |
| Nach temporärem Wiedereintritt | Ja – der sichere Weg |
| Freie Zeremonie | Ja – überall, ohne Bedingungen |
Kann ich nach dem Kirchenaustritt heiraten?
JA, uneingeschränkt. Die standesamtliche Ziviltrauung bildet die rechtliche Grundlage für die Ehe in der Schweiz und richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch. Zuständig ist das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde. Ihre Konfession spielt dabei keine Rolle – die Kirche ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.
Ohne Ziviltrauung gibt es in der Schweiz keine gültige Ehe. Eine rein kirchliche Trauung hat keine rechtliche Wirkung – sie ist eine Feier, kein Rechtsakt.
Bereit für Ihren Kirchenaustritt?
Erledigen Sie den Austritt heute – online, rechtsgültig und für alle Kantone.
Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt?
Hier gilt dasselbe Prinzip wie beim Patenamt: In der Regel wird vorausgesetzt, dass mindestens eine der beiden Personen der reformierten oder katholischen Landeskirche angehört. Ist Ihr Partner Mitglied, ist die kirchliche Trauung meist möglich.
Sind beide ausgetreten, wird die Trauung üblicherweise nicht durchgeführt. Ein Anspruch besteht nach dem Austritt ohnehin nicht mehr – die Entscheidung liegt stets im Ermessen der zuständigen Pfarrperson. Fragen Sie früh nach, die Praxis unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Unterschied katholisch und reformiert
Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden sind offener: Häufig genügt es, wenn eine Person Mitglied ist; manche Gemeinden trauen auch Paare, bei denen niemand mehr angehört.
Die römisch-katholische Kirche ist zurückhaltender. Der Austritt gilt kirchenrechtlich als Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft, was eine kirchliche Trauung erschwert. Eine sogenannte konfessionsverschiedene Ehe – ein Partner katholisch, einer nicht – ist dagegen üblich und unproblematisch.
Die Lösung: temporärer Wiedereintritt
Wenn Ihnen die kirchliche Trauung wichtig ist, ist der Wiedereintritt der zuverlässigste Weg. Sie treten heute aus und vor der Hochzeit wieder ein – der Kircheneintritt ist unbürokratisch und beliebig oft möglich. Nach der Trauung können Sie erneut austreten.
Planen Sie den Eintritt einige Monate vor dem Termin – das Traugespräch mit der Pfarrperson findet in der Regel deutlich vorher statt.
Die freie Trauung als Alternative
Viele Paare wählen heute eine freie Zeremonie an einem Ort ihrer Wahl. Ringtausch, Ansprache, Ja-Wort, Musik und Rituale lassen sich dabei frei gestalten – ohne liturgische Vorgaben und ohne Bedingung an die Konfession.
Freie Rednerinnen und Redner gestalten solche Feiern professionell. Rechtlich zählt weiterhin allein die Ziviltrauung, weshalb die freie Zeremonie zeitlich völlig unabhängig stattfinden kann.
Was, wenn nur mein Partner austritt?
Dann bleibt die kirchliche Trauung in der Regel möglich, weil Sie weiterhin Mitglied sind. Finanziell ändert sich für Verheiratete allerdings etwas – dazu mehr unter Auswirkungen auf Ehepartner und Familie. Für unverheiratete Paare gilt der Beitrag zum Konkubinat.
Häufige Fragen
Kann man nach dem Kirchenaustritt heiraten?
Ja, uneingeschränkt. Die standesamtliche Ziviltrauung ist die rechtliche Grundlage der Ehe und wird vom Zivilstandsamt durchgeführt. Ihre Konfession spielt dabei keine Rolle.
Kann man kirchlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
In der Regel dann, wenn Ihr Partner noch Mitglied ist. Sind beide ausgetreten, wird die Trauung üblicherweise nicht durchgeführt. Einen Anspruch gibt es nach dem Austritt nicht mehr.
Gibt es Unterschiede zwischen katholisch und reformiert?
Ja. Reformierte Kirchgemeinden sind offener; manche trauen auch Paare, bei denen niemand mehr Mitglied ist. Die römisch-katholische Kirche ist zurückhaltender.
Hat eine kirchliche Trauung rechtliche Wirkung?
Nein. Ohne Ziviltrauung gibt es in der Schweiz keine gültige Ehe. Die kirchliche Trauung ist eine Feier, kein Rechtsakt.
Was ist die Alternative zur kirchlichen Hochzeit?
Eine freie Zeremonie an einem Ort Ihrer Wahl, gestaltet von freien Rednerinnen und Rednern – ohne liturgische Vorgaben und ohne Bedingung an die Konfession.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz