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Kirchgemeinde verlangt 50 Franken für Kirchenaustritt

Kirchenaustritt Kosten: Eine Kirchgemeinde im Thurgau verlangt 50 Franken Bearbeitungsgebühr – ohne Rechtsgrundlage. Bezahlen musste am Ende niemand.

«Der Kirchenaustritt ist gratis.» Diesen Satz hören wir von Kirchgemeinden immer wieder, am Telefon und per E-Mail, meist verbunden mit dem Vorwurf, wir würden Austrittswilligen unnötig Geld abnehmen. Die Evangelische Kirchgemeinde Diessenhofen im Kanton Thurgau sieht das offenbar anders. Sie stellt für den Kirchenaustritt Kosten in Rechnung: 50 Franken Bearbeitungsgebühr.

Die Rechnung nach dem Austritt

Ende Dezember 2021 meldet sich eine Kundin aus Diessenhofen bei uns. Sie ist korrekt und schriftlich aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Danach liegt ein Brief der Evangelischen Kirchenvorsteherschaft im Briefkasten, datiert vom 16. Dezember 2021.

Oben steht in fetten Buchstaben: «RECHNUNG Kirchenaustritt». Darunter: «Bearbeitungsgebühr Fr. 50,00». Zahlbar innert 30 Tagen, Einzahlungsschein liegt bei.

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Es ist der erste Fall dieser Art, der uns bekannt ist.

Erst Kirchensteuer, dann eine Gebühr

Wer aus der Kirche austritt, hat oft über Jahre Kirchensteuern bezahlt. Mit diesem Geld finanziert die Kirchgemeinde Personal, Gebäude und Verwaltung, also auch die Verwaltung der Mitgliederliste. Und genau für den Eintrag, der diese Person aus der Liste streicht, soll sie nun noch einmal zahlen.

Dazu kommt der Widerspruch: Dieselben Kirchgemeinden, die uns vorwerfen, für eine Austrittsvorlage Geld zu verlangen, betonen gerne, der Austritt koste nichts. In Diessenhofen kostet er 50 Franken.

Was die Kirchenordnung sagt

Die Regeln für den Austritt stehen in der Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Paragraf 6 verlangt eine «persönliche, schriftliche, datierte Austrittserklärung» an die Kirchenvorsteherschaft. Die Kirchenvorsteherschaft bestätigt den Austritt.

Von einer Gebühr steht dort nichts. Die Kirchenordnung erlaubt Gebühren zwar an anderer Stelle, aber nur für Veranstaltungen und besondere Dienste, und nur gestützt auf ein Reglement. Der Austritt gehört nicht dazu.

«Kann ich ihnen nicht sagen»

Am 4. Februar 2022 fragen wir die Kirchgemeinde nach der Rechtsgrundlage für die Rechnung. Die Antwort der Präsidentin kommt am 10. Februar 2022, und sie ist bemerkenswert offen.

Die Gebühr sei vor ihrer Amtszeit in einer Sitzung der Kirchenvorsteherschaft beschlossen worden. Zur Rechtsgrundlage schreibt sie: «Auf welchen Rechtlichen oder nicht rechtlichen Grundlagen sich das stützt, kann ich ihnen nicht sagen.»

Und weiter: Wer nicht bezahlen wolle, gegen den unternehme die Kirchgemeinde nichts. Die Betroffenen könnten die Rechnung «einfach vernichten». Die Präsidentin bedankt sich für den Hinweis, «dass eine solche Rechnung nicht zulässig sein könnte», und will die Frage mit der zuständigen Stelle des Kantons klären.

Ende gut, alles gut

Für die Betroffenen ist der Fall damit erledigt: Sie zahlen keinen Franken. Die Offenheit der Präsidentin verdient Anerkennung. Sie hat den Fehler nicht verteidigt, sondern eine Abklärung versprochen.

Trotzdem bleibt aus unserer Sicht ein schaler Nachgeschmack. Eine Rechnung, deren Rechtsgrundlage niemand kennt, die man aber nicht bezahlen muss: Wie viele Ausgetretene haben die 50 Franken überwiesen, einfach weil eine Rechnung im Briefkasten lag?

Tipp: Rechnung für den Kirchenaustritt erhalten?

  • Nicht sofort bezahlen. Fragen Sie schriftlich nach der Rechtsgrundlage.
  • Kirchenordnung prüfen. Die Austrittsregeln stehen in der Kirchenordnung Ihrer Landeskirche. Eine Austrittsgebühr ist dort in der Regel nicht vorgesehen.
  • Melden Sie sich bei uns. Wir helfen auch bei Problemen nach dem Austritt.

Fazit

Der Kirchenaustritt ist gratis, sagt die Kirche. In Diessenhofen kam trotzdem eine Rechnung, ohne dass jemand sagen konnte, worauf sie sich stützt. Am Ende musste niemand zahlen. Aber nur, weil jemand nachgefragt hat.

Alles zum Austritt in Ihrer Gemeinde finden Sie auf unserer Seite zum Kirchenaustritt in Diessenhofen und zum Kirchenaustritt im Kanton Thurgau. Welche Folgen ein Austritt sonst noch hat, lesen Sie unter Konsequenzen des Kirchenaustritts.

Häufige Fragen

Kostet der Kirchenaustritt eine Gebühr?

In der Regel nein. Die Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche Thurgau zum Beispiel verlangt für den Austritt nur eine persönliche, schriftliche und datierte Erklärung (§ 6). Eine Austrittsgebühr ist dort nicht vorgesehen.

Was tun, wenn ich nach dem Kirchenaustritt eine Rechnung erhalte?

Nicht sofort bezahlen. Fragen Sie die Kirchgemeinde schriftlich nach der Rechtsgrundlage. Im Fall Diessenhofen konnte die Kirchgemeinde keine nennen und verzichtete auf die Zahlung.

Wie trete ich im Kanton Thurgau aus der evangelischen Kirche aus?

Mit einer persönlichen, schriftlichen und datierten Austrittserklärung an die Kirchenvorsteherschaft Ihrer Wohngemeinde. Die Kirchenvorsteherschaft bestätigt den Austritt.

Stand: November 2026 · Kirchenaustritt Schweiz

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