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Kirchenaustritt Schweiz
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Organisation Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Montag-Donnerstag: 08.00-12.00

Steuerrechtliche Wohnsitz

Kirchenaustritt Angaben Wohnort, Strasse und Hausnummer

Steuerrechtliche Wohnsitz

Wohnort beim Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse mit Strasse, Strassen-Nr., PLZ und Ort ist aus diesem Grund eine Pflichtangaben im Austrittsbrief.

Die Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen (anerkannten) Kirchgemeinde ist für natürliche Personen nur am steuerrechtlichen Wohnort möglich. Dabei sind Sie als Kirchenmitglied unter der bei der Gemeinde, beziehungsweise Steueramt hinterlegten Adresse registriert. Demnach muss die vollständige Adresse des steuerrechtlichen Wohnsitzes beim Kirchenaustritt zwingend angegeben werden.

Zur vollständigen Adresse gehört die Strasse, die Strassen-Nummer, die Postleitzahl (PLZ) und die Gemeinde. Gemeinsam mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum können Sie mit diesen Angaben eindeutig bei der Kirche identifiziert und abgemeldet werden.

Weitere Wohnorte

Als natürliche Person sind Sie in der Regel nur an einem steuerrechtlichen Wohnort gemeldet. Sollten Sie in verschiedenen Kantonen oder Gemeinden steuerpflichtig sein, kann dies mit dem Besitz von Immobilien oder Unternehmen zusammenhängen. Immobilien und juristische Personen können in vielen Kantonen nicht aus der Kirche austreten.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Tags:
Austreten
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