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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt

Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt

Kirche kassiert 8000 Franken trotz Austritt

Kirchenaustritt in der Theorie einfach – in der Praxis oft problematisch:
Ein Fall aus Buchs AG zeigt, wie Vertrauen in die Kirche teuer werden kann.

In der Schweiz treten jedes Jahr Zehntausende Menschen, aus der Kirche aus. Allein im Jahr 2023 verzeichnete die römisch-katholische Kirche laut offiziellen Zahlen 67’497 Austritte – doppelt so viele wie im Vorjahr. Aufgrund der grossen Nachfrage haben sich zahlreiche Anbieter von kostenlosen Vorlagen und Musterbriefen etabliert, die den Kirchenaustritt in wenigen Schritten ermöglichen sollen. Doch genau hier liegt ein oft übersehener Schwachpunkt: diese kostenlosen Vorlagen müssen individuell ergänzt und korrekt adressiert werden. Bereits ein kleiner Formfehler – etwa bei der Wahl des Empfängers – kann dazu führen, dass der Austritt nicht bearbeitet oder sogar ignoriert wird.

Die Landeskirchen betonen immer wieder, der Kirchenaustritt sei unkompliziert und problemlos – professionelle Angebote wie jenes von Kirchenaustritt Schweiz, das gegen eine Gebühr nicht nur einen juristisch geprüften und korrekt adressierten Austrittsbrief, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz bei Problemen bietet, seien unnötig. Ein aktueller Fall aus dem Kanton Aargau widerlegt diese Darstellung jedoch eindrücklich.

Im April 2021 reicht eine Aargauerin ihren Austritt bei der römisch-katholischen Landeskirche ein – an sich die falsche Adresse, da der Austritt direkt an die Kirchgemeinde Buchs AG hätte gerichtet werden müssen. Die Landeskirche reagierte jedoch schriftlich, bestätigte den Eingang und kündigte an, das Schreiben an die zuständige Gemeinde weiterzuleiten. Für die Betroffene war klar: Der Austritt ist erfolgt, der Fall erledigt.

Vier Jahre später, im Frühjahr 2025, der Schock: Auf ihrer Steuerabrechnung entdeckte Sie, dass weiterhin Kirchensteuern abgezogen wurden. Zwischen 2022 und 2024 summierte sich dies auf rund CHF 8’000. Verwundert wandte sie sich an die Landeskirche Aargau sowie an die Kirchgemeinde Buchs AG um die Situation zu klären und eine rückwirkende Bestätigung zu erwirken – erfolglos: Statt Kulanz oder Einsicht erhielt sie Ablehnung: Der Kirchenaustritt sei nie korrekt bei der zuständigen Kirchgemeinde eingegangen. Beide Stellen wiesen jegliche Verantwortung zurück und lehnten eine rückwirkende Austrittsbestätigung ab. Der Fehler, so der Tenor, liege nicht bei der Kirche.

Nach vergeblichen Versuchen, die Angelegenheit direkt zu klären, wandte sich die Betroffene an die Organisation Kirchenaustritt Schweiz, die jährlich zahlreiche Austritte begleitet und ihren Kunden kostenlosen Rechtsschutz bietet. Nach eingehender Prüfung des Falls kam die Organisation zu einem klaren Schluss: Die schriftliche Empfangsbestätigung der Landeskirche sowie die angekündigte Weiterleitung stellten eine sogenannte vertrauensbildende Handlung dar. Nach schweizerischem Recht – konkret gestützt auf Artikel 9 der Bundesverfassung sowie gängiger Gerichtspraxis – dürfen Privatpersonen auf behördlich anmutende Mitteilungen vertrauen, sofern keine gegenteilige Information erfolgt.

Kirchenaustritt Schweiz erstellte daraufhin ein rechtlich fundiertes Schreiben, das die Frau an die Landeskirche Aargau sowie die Kirchgemeinde Buchs AG weiterleitete. Darin wurde die Situation sachlich dargelegt und auf entsprechenden Rechtsgrundlagen verwiesen. Kurz darauf lenkten die beiden kirchlichen Stellen ein: Der Austritt wurde rückwirkend per April 2021 bestätigt. Die Frau erhält somit nicht nur späte Gerechtigkeit, sondern kann auch die zu Unrecht bezahlten Kirchensteuern zurückfordern.

Dokumentierte Korrespondenz

Antrag Kirchenaustritt

Antwortschreiben Kirche

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie zuverlässig sind die Prozesse rund um den Kirchenaustritt? Und wie viele Personen befinden sich derzeit in einer ähnlichen Lage – im Glauben, korrekt ausgetreten zu sein, während sie weiterhin zahlen?

Obwohl der Kirchenaustritt gesetzlich geregelt ist, führen unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Kommunikation und die fehlende Bereitschaft zur Fehlerkorrektur immer wieder zu Unsicherheit und finanzieller Belastung für die Betroffenen. Laut Kirchenaustritt Schweiz sind solche Fälle keine Seltenheit. Immer wieder melden sich Personen, deren Austritte nie bestätigt oder falsch verarbeitet wurden – mit teuren Folgen.

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: Der gesetzlich geregelte Kirchenaustritt mag vorgesehen sein – seine Umsetzung hängt jedoch oft von Formulierungsdetails, Adressgenauigkeit und dem Goodwill der zuständigen Stellen ab. Wer sich dabei auf kostenlose Vorlagen und eine reibungslose Bearbeitung verlässt, riskiert am Ende nicht nur Frustration, sondern auch hohe finanzielle Verluste. In diesem Fall: 8000 Franken.

Kirchenaustritt Schweiz setzt genau hier an: Durch juristisch geprüfte, korrekt adressierte Austrittsdokumente und die Garantie auf eine rechtsgültige Austrittsbestätigung sorgt die Organisation dafür, dass der Austrittswille nicht im bürokratischen Niemandsland verloren geht. Kommt es dennoch zu Komplikationen, greift der kostenlose Rechtsschutz– damit niemand Kirchensteuern bezahlt, nur weil ein Brief an der falschen Stelle gelandet ist.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. April 2025

Fordern Sie bis zum 30. April 2025 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. April 2025

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