Als Mitglied einer öffentlich anerkannten Kirchen, zu welchen in den meisten Kantonen die katholische, reformierte und christkatholisch Kirche gehören, sind Sie Kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuern werden jährlich anhand Ihrer Steuererklärung berechnet und durch das Steueramt an Ihrem Wohnort eingetrieben.
Damit Sie von der Kirchensteuer befreit werden, müssen Sie Ihren Willen, aus der Kirche austreten zu wollen, zwingend in schriftlicher Form an die dafür zuständige Kirchenstelle senden.