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Unterschrift von Hand
Bei der «handschriftlichen Unterschrift» müssen Sie die Signatur von Hand auf das gedruckte Austrittspapier schreiben. Dabei ist ein wasserfester Schreibstift zu verwenden.
In fast allen Kirchenverfassungen, beziehungsweise Kirchenordnungen wird die handschriftliche Unterschrift für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts gesetzlich vorausgesetzt. Einige
Kirchgemeinden antworten mit einem zusätzlichen «Kirchenformular» auf den eingereichten Austrittsbrief. In diesem «Kirchenformular» werden die austrittswilligen Personen um eine Zweitunterschrift zu Vergleichszwecken gebeten. Die Durchsicht aller Kirchenordnungen und Kirchenverfassungen hat ergeben, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Zweitunterschrift gibt. Es gibt somit keine Voraussetzung für eine Zweitunterschrift.
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Selbstverständlich beinhaltet die «handschriftlichen Unterschrift» auch zertifizierte Signaturen, wie beispielsweise SwissID.
Kirchenaustritt per 30. November 2026
Fordern Sie bis zum 30. November 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz