In den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wird der Kirchenaustritt erst mit einer notariell beglaubigten Unterschrift rechtsgültig. Austrittsbriefe ohne Beglaubigung werden retourniert oder bleiben kommentarlos unbearbeitet.
Kurz gefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wo ist die Beglaubigung nötig? | St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden |
| Wo bekomme ich sie? | Auf fast jeder Gemeindeverwaltung |
| Was kostet sie? | Je nach Notariat rund 20 bis 30 Franken |
| Was muss ich mitbringen? | Austrittsschreiben und gültigen Ausweis |
| Ohne Beglaubigung? | Der Austritt wird nicht bearbeitet |
Was eine beglaubigte Unterschrift ist
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt. Sie unterschreiben unter Aufsicht einer notariellen Person und weisen sich dabei aus. Die Beglaubigung wird auf fast jeder Gemeindeverwaltung angeboten und kostet je nach Notariat zwischen 20 und 30 Franken.
So gehen Sie vor
- Besuchen Sie die Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort. Bringen Sie das Austrittsschreiben und einen gültigen Ausweis mit – Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis.
- Erklären Sie am Empfang, dass Sie eine Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen möchten.
- Unterschreiben Sie das Dokument unter Aufsicht der notariellen Person und weisen Sie sich aus.
- Sie erhalten einen Stempel, der die Echtheit Ihrer Unterschrift beglaubigt.
- Senden Sie das unterschriebene und beglaubigte Austrittsdokument an die zuständige Kirchgemeinde.
Planen Sie einen kurzen Termin ein – in den meisten Gemeinden ist die Beglaubigung eine Sache von wenigen Minuten. Wohin das Schreiben danach geht, steht unter Einreichen und Versand.
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Die Rechtsgrundlage
Die Beglaubigung der Unterschrift wird verlangt in der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen, Artikel 24, sowie in der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen, Artikel 6 Absatz 2.
Das Bundesgericht sieht in dieser zusätzlichen Voraussetzung laut einem Urteil aus dem Jahr 1978 keinen Rechtsverstoss. Die Anforderung ist damit zulässig – anders als die verbreitete Forderung nach Taufdatum und Taufort, für die keine Grundlage besteht.
Und in den übrigen Kantonen?
Dort genügt Ihre eigenhändige Unterschrift ohne Beglaubigung. Verlangt wird überall die handschriftliche Originalunterschrift – eine eingescannte oder digitale Signatur wird nicht akzeptiert. Details unter Unterschrift beim Kirchenaustritt und digital unterschreiben.
Welche Regeln in Ihrem Kanton gelten, zeigt die Kantonsübersicht.
Häufige Fragen
In welchen Kantonen brauche ich eine beglaubigte Unterschrift?
In St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. In allen übrigen Kantonen genügt Ihre eigenhändige Unterschrift.
Wo kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Auf fast jeder Gemeindeverwaltung. Bringen Sie das Austrittsschreiben und einen gültigen Ausweis mit – Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis.
Was kostet die Beglaubigung?
Je nach Notariat zwischen 20 und 30 Franken.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?
Auf Artikel 24 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen und Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils St. Gallen. Das Bundesgericht sah darin 1978 keinen Rechtsverstoss.
Was passiert ohne Beglaubigung?
Der Austrittsbrief wird von der Kirche retourniert oder bleibt kommentarlos unbearbeitet – der Austritt wird nicht vollzogen.
Stand: August 2026 · Kirchenaustritt Schweiz