Unterschriftsoptionen
Kirchenaustritt
Unterschreiben
Für die Rechtsgültigkeit Ihres Kirchenaustritts muss der Austrittsbrief zwingend von Hand unterschrieben werden. Unterschriftsberechtigt sind innerhalb der Landeskirchen alle Personen, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben. Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens eine der erziehungsberechtigten Personen (z.B. Mutter und/oder Vater) für die minderjährige Person mitunterschreiben.
Beim Kirchenaustritt in St. Gallen und beider Appenzell muss die Unterschrift von einer notariellen Person (z.B. bei der Gemeindeverwaltung) beglaubigt werden.
Handschriftliche Unterschrift
Digitale Unterschrift
Beglaubigte Unterschrift
Kirchenaustritt Formular
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