Digitale Unterschrift
Digital unterschreiben
Bei der «digitalen Unterschrift» können Sie Ihre Unterschrift als Bild oder Handsignatur mit Computermaus oder Zeigefinger in das digitale Austrittsdokument (z.B. PDF) einfügen.
In den meisten Kirchenverfassungen, beziehungsweise Kirchenordnungen wird die Schriftlichkeit mit Unterschrift vorausgesetzt. Die juristische Abklärung von Kirchenaustritt Schweiz hat ergeben, dass die Unterschrift in solchen Fällen ausdrücklich von Hand erfolgen muss. Die digitale Unterschrift ist laut der juristischen Definition nicht gültig.
Trotzdem hat unsere Erfahrung gezeigt, dass viele Kirchgemeinden digitale Unterschriften akzeptieren. Die Gründe dafür können sein, dass die Kirche nicht auf die Art der Unterschrift achtet, digitale Unterschriften nicht als solche erkannt werden oder die Kirche einfach kulant ist im Umfang mit den gesetzlichen Vorschriften.
Kirchenaustritt
per 28. Februar 2025
Fordern Sie bis zum 28. Februar 2025 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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