a


Kirchenaustritt Schweiz
Verwaltung
Raggentörli 2
6210 Sursee

Organisation Kirchenaustritt

HOTLINE 041 555 30 01
kontakt@kirchenaustritt.ch

Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

Kirchenaustritt Schweiz

Verwaltung | Sekretariat

041 555 30 01

kontakt@kirchenaustritt.ch

Kostenlose Hotline

Montag-Donnerstag: 08.00-12.00

Digitale Unterschrift

Kirchenaustritt digital unterschreiben

Digitale Unterschrift

Digital unterschreiben

Bei der «digitalen Unterschrift» können Sie Ihre Unterschrift als Bild oder Handsignatur mit Computermaus oder Zeigefinger in das digitale Austrittsdokument (z.B. PDF) einfügen.

In den meisten Kirchenverfassungen, beziehungsweise Kirchenordnungen wird die Schriftlichkeit mit Unterschrift vorausgesetzt. Die juristische Abklärung von Kirchenaustritt Schweiz hat ergeben, dass die Unterschrift in solchen Fällen ausdrücklich von Hand erfolgen muss. Die digitale Unterschrift ist laut der juristischen Definition nicht gültig.

Trotzdem hat unsere Erfahrung gezeigt, dass viele Kirchgemeinden digitale Unterschriften akzeptieren. Die Gründe dafür können sein, dass die Kirche nicht auf die Art der Unterschrift achtet, digitale Unterschriften nicht als solche erkannt werden oder die Kirche einfach kulant ist im Umfang mit den gesetzlichen Vorschriften.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Kirchensteuern Liquidationssteuer

Bei der Liquidationssteuer handelt es sich um eine einmalige Kirchensteuer, die aus der Veräusserung, Verwertung oder der Überführung eines Vermögenswertes vom Geschäfts- ins Privatvermögen entsteht.

Kirchensteuern Grundstücksteuern

Wer Wohneigentum besitz, muss in gut der Hälfte aller Kantone Steuern auf Wohneigentum an die Kirche entrichten. Die Kirchensteuer auf Immobilien muss in den entsprechenden Kantonen unabhängig vom Konfessionsstatus bezahlt werden.

Kirchensteuern Einkommen

Bei der Kirchensteuer auf Einkommen handelt es sich um die umgangssprachlich als «Kirchensteuern» bezeichnete Steuerabgabe an die Kirche. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen prozentual vom steuerbaren Einkommen berechnet.

Kirchensteuern Minimalsteuer

Bei der Minimalsteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die im kantonalen Steuerrecht geregelt wird. Die Minimalsteuer gilt ausschliesslich für juristische Personen. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Kirchensteuern Vermögen

Bei der Kirchensteuer auf Vermögen handelt es sich um die jährliche Abgabe an die Kirche auf Ihr Gesamtvermögen, welches Sie als Kirchenmitglied zu entrichten haben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Tags:
Austreten
Anleitung
Bestätigung
Kontakt