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Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Geburtsdatum

Kirchenaustritt Angaben Geburtsdatum

Geburtsdatum

Geburtsdatum beim Kirchenaustritt

Das Geburtsdatum ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um Sie als Kirchenmitglied eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das vollständige Geburtsdatum beim Kirchenaustritt anzugeben.

Wird das Geburtsdatum bewusst – oder unbewusst, nicht im Austrittsschreiben erwähnt, wird der Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bearbeitet. Bei unvollständigen Angaben ist die Kirche berechtigt, den Kirchenaustritt ohne Rücksprache zu ignorieren. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, wie mit unvollständigen oder fehlerhaften Austrittsbegehren umgegangen wird.

Viele Kirchgemeinden antworten bei unvollständigen Austrittsbriefen mit einem separaten Formular, in welchem die fehlenden Angaben eingefordert werden. Dieser Vorgang kann den Kirchenaustritt um mehrere Wochen verzögern.

Werden unvollständige Kirchenaustritte ohne Rücksprache ignoriert und nicht bestätigt, verbleiben die austrittswilligen Personen weiterhin als Mitglied in der Kirche. In diesem Fall werden die Kirchensteuern weiterhin eingefordert.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Tags:
Austreten
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