Name und Vorname
Name beim Kirchenaustritt
Die beiden Angaben Vornamen und Nachnamen sind Grundvoraussetzung, um Sie als Kirchenmitglied eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, den vollständigen Namen beim Kirchenaustritt anzugeben.
Beim «vollständigen» Namen handelt es sich um alle Vor- und Nachnamen, die in Ihrem Pass oder der ID (Identitätskarte) hinterlegt sind – beziehungsweise alle Namen, mit welchen Sie bei der Gemeinde/Steueramt gemeldet sind.
Werden Vor- und/oder Nachnamen bewusst – oder unbewusst, nicht vollständig im Austrittsschreiben erwähnt, wird der Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bearbeitet. Bei unvollständigen Angaben ist die Kirche berechtigt, den Kirchenaustritt ohne Rücksprache zu ignorieren. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, wie mit unvollständigen oder fehlerhaften Austrittsbegehren umgegangen wird.
Viele Kirchgemeinden antworten bei unvollständigen Austrittsbriefen mit einem separaten Formular, in welchem die fehlenden Angaben eingefordert werden. Dieser Vorgang kann den Kirchenaustritt um mehrere Wochen verzögern.
Werden unvollständige Kirchenaustritte ohne Rücksprache ignoriert und nicht bestätigt, verbleiben die austrittswilligen Personen weiterhin als Mitglied in der Kirche. In diesem Fall werden die Kirchensteuern weiterhin eingefordert.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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