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Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Zivilstand

Kirchenaustritt Angaben Zivilstand

Zivilstand

Angaben über Zivilstand

Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen regelmässig mit einem Formular. Darin wird häufig nach weiteren Angaben wie Zivilstand gefragt.

Ihr Zivilstand steht in keinem Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt. Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Wie reagieren Sie am besten bei einem Antwortschreiben mit Formular? Bleiben Antwortschreiben oder Formular ihrerseits unbeantwortet wird der Kirchenaustritt in der Regel nicht weiterbearbeitet. Dieses widerrechtliche Verhalten ist leider immer noch eines der häufigsten Probleme beim Kirchenaustritt. In diesem Fall bleiben Ihnen folgende zwei Möglichkeiten:

Option 1

Sie senden das Formular unbeantwortet zurück. Streichen Sie alle nicht notwendigen Angaben wie Taufdatum, Taufort, Gründe oder eben Zivilstand durch. Dadurch teilen Sie der Kirche mit, dass Sie keine Angaben machen wollen und der Kirchenaustritt bearbeitet werden muss.

Option 2

Füllen Sie das kostenpflichtige Austrittsformular mit Rechtsgarantie aus. Zum Preis von CHF 29.- (exkl. MWST) garantieren wir Ihnen die Bearbeitung Ihres Austritts über den Rechtsweg und intervenieren bei Problemen in Ihrem Mandat.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Fordern Sie bis zum 30. November 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 30. November 2024

Tags:
Austreten
Anleitung
Bestätigung
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