Begründung
Grund für den Kirchenaustritt
Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen Fällen mit einem Antwortschreiben. Darin wird häufig nach den persönlichen Gründen für Ihren Kirchenaustritt gefragt.
Die Gründe, welche zu Ihrem Kirchenaustritt geführt haben, sind bestimmt seit langer Zeit gereift, gut überlegt und vor allem: Persönlich. Zudem herrscht in der Schweiz Glaubensfreiheit. Dieses Grundrecht erlaubt es jeder Person, frei über die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft zu entscheiden.
Aus diesem Grund sind Sie nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe mitzuteilen.
Gleichzeitig steht es der Kirche zu, Sie nach allfälligen Gründen für den Kirchenaustritt zu befragen. Sie waren wahrscheinlich (bewusst oder unbewusst) über viele Jahre ein Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft und haben diese mit Ihren Kirchensteuern unterstützt. Bei der Frage über Ihre Gründe handelt es sich in der Regel nicht um einen böswilligen Versuch, Ihren Kirchenaustritt zu verhindern. Vielmehr möchte die Kirche wissen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um zukünftige Austritte zu verhindern.
Die Kirche ist rechtlich dazu verpflichtet, Ihren Kirchenaustritt zu bestätigen, auch wenn Sie das Antwortschreiten unbeantwortet ignorieren. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass der Kirchenaustritt bei unbeantworteten Fragen in rund 70% der Fälle nicht bearbeitet wird. Dieses Verhalten ist widerrechtlich.
Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen Fällen mit einem Antwortschreiben oder Formular. Darin wird beispielsweise nach weiteren (nicht zwingenden) Personalangaben oder Gründe nachgefragt.
Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024
Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.
Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.
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