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Kirchenaustritt Schweiz
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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Montag-Donnerstag: 08.00-12.00

Gespräch mit Kirche

Kirchenaustritt Gespräch mit Pfarrer

Gespräch mit Kirche

Persönliches Gespräch mit dem Pfarrer

Nach dem Einreichen des Kirchenaustritts antwortet die Kirche in vielen Fällen mit einem Antwortschreiben. Darin kann ein persönliches Gespräch angeboten, in seltenen Fällen auch vorausgesetzt werden.

Das Angebot für ein persönliches Gespräch besteht von kirchlicher Seite in der Regel immer. Selten wird ein persönliches Gespräch heute noch gefordert oder sogar für die Bearbeitung eines Kirchenaustritts vorausgesetzt. Beide Fälle, sowohl Forderung wie auch Voraussetzung, sind klar widerrechtlich.

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Wird der Kirchenaustritt vollständig mittels schriftlicher Willensäusserung eingereicht, muss die Kirche diesem Begehren auf jeden mittels Bestätigung nachkommen.

Was aber, wenn der Pfarrer ein persönliches Gespräch voraussetzt? Sie können die Bearbeitung Ihres Kirchenaustritts beschleunigen, indem Sie ein persönliches Gespräch in einem Antwortschreiben ablehnen. Selbstverständlich können Sie die entsprechende Kirchenperson über die Rechte und Pflichten aufklären und gleichzeitig um Bearbeitung des Kirchenaustritts bitten.

Sollte die Kirche Ihrer bitte nicht nachkommen, empfehlen wir Ihnen den Austritt über unser kostenpflichtiges Austrittsformular. Zum Preis von CHF 29.- (exkl. MWST) garantieren wir Ihnen die Bearbeitung Ihres Austritts über den Rechtsweg.

Das Ignorieren der Aufforderung von Seiten der Kirche führt mit Sicherheit dazu, dass Ihr Kirchenaustritt nicht bearbeitet wird. Wird ein Gespräch vorausgesetzt, bleibt Ihnen in den meisten Fällen nur noch die Intervention mittels Ablehnung per Antwortschreiben übrig.

Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Fordern Sie bis zum 31. Dezember 2024 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

Ähnliche Informationen

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

 Offizieller Kirchenaustritt
per 31. Dezember 2024

Tags:
Austreten
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