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Kirchensteuern

Kirchensteuern Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Lotteriegewinnsteuer

Bei der Kirchensteuer auf Lotteriegewinne handelt es sich um die Abgabe an die Kirche auf allfällige Gewinne aus Glücksspielen. Die Abgabe auf Lotteriegewinne haben Sie als Kirchenmitglied einmalig zu entrichten.

Berechnung

Während die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuern im kantonalen Steuerrecht geregelt ist, wird die Höhe (Steuersatz) der Lotteriegewinnsteuer von der Kirchgemeinde festgelegt. Dabei wird der Steuersatz demokratisch an der jährlichen Kirchgemeindeversammlung von den anwesenden Kirchenmitgliedern beschlossen, beziehungsweise bestätigt. Der Steuersatz auf Lotteriegewinne ist in jeder (Kirch-) Gemeinde individuell und kann sich jährlich ändern.

Kirchenaustritt per 31. Oktober 2026

Fordern Sie bis zum 31. Oktober 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

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Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

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