Kirchenaustritt Schweiz
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Ablauf und Anleitung

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Name beim Kirchenaustritt

Die beiden Angaben Vornamen und Nachnamen sind Grundvoraussetzung, um Sie als Kirchenmitglied eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, den vollständigen Namen beim Kirchenaustritt anzugeben.

Beim «vollständigen» Namen handelt es sich um alle Vor- und Nachnamen, die in Ihrem Pass oder der ID (Identitätskarte) hinterlegt sind – beziehungsweise alle Namen, mit welchen Sie bei der Gemeinde/Steueramt gemeldet sind.

Werden Vor- und/oder Nachnamen bewusst – oder unbewusst, nicht vollständig im Austrittsschreiben erwähnt, wird der Kirchenaustritt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bearbeitet. Bei unvollständigen Angaben ist die Kirche berechtigt, den Kirchenaustritt ohne Rücksprache zu ignorieren. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Kirchgemeinde, wie mit unvollständigen oder fehlerhaften Austrittsbegehren umgegangen wird.
Viele Kirchgemeinden antworten bei unvollständigen Austrittsbriefen mit einem separaten Formular, in welchem die fehlenden Angaben eingefordert werden. Dieser Vorgang kann den Kirchenaustritt um mehrere Wochen verzögern.

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Jetzt austreten

Werden unvollständige Kirchenaustritte ohne Rücksprache ignoriert und nicht bestätigt, verbleiben die austrittswilligen Personen weiterhin als Mitglied in der Kirche. In diesem Fall werden die Kirchensteuern weiterhin eingefordert.

Kirchenaustritt per 31. Oktober 2026

Fordern Sie bis zum 31. Oktober 2026 das vollständige Austrittsformular für Ihre Kirche zum unterschreiben an.

Dadurch bezahlen Sie ab nächstem Monat keine Kirchensteuern mehr.

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 Offizieller Kirchenaustritt per 31. Oktober 2026

Stand: Juli 2024 · Kirchenaustritt Schweiz

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