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Kirchenaustritt Schweiz
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Raggentörli 2
6210 Sursee

Organisation Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt Schweiz ist eine von Kirche und Staat unabhängige Organisation für den offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz

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Kirchenaustritt von Hand unterschreiben

Angaben

Kirchenaustritt
Angaben Austrittsdokument

Damit Ihr Austritt aus der katholischen, reformierten oder christkatholischen Kirchgemeinde gültig ist und von der Kirche bearbeitet wird, muss das Austrittsschreiben alle notwendigen Personalangaben beinhalten.

Name und Vorname

Vorname und Nachname gehören zur Grundlage für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt der vollständige Name zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.

Steuerrechtliche Wohnsitz

Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche am steuerrechtlichen Wohnsitz eingereicht werden. Die vollständige Wohnadresse ist eine Pflichtangabe im Austrittsbrief.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist ein wichtiger Hinweis für die genaue Identifikation einer natürlichen Person. Aus diesem Grund zählt das Geburtsdatum zur Pflichtangabe im Austrittsschreiben.
 

Bei ungefähr der Hälfte aller Kirchenaustritte (je nach Kanton und Konfession) verlangt die Kirche mittels Antwortschreiben weiteren Angabe wie beispielsweise Taufdatum, Taufort, Zivilstand, Familienangehörige oder Begründung. Der Kirchenaustritt muss auch ohne diese Angaben bearbeitet und fristgerecht bestätigt werden.

Taufdatum & Taufort

Taufdatum und Taufort sind keine notwendigen Angaben für den offiziellen Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Landeskirchen (Kirchgemeinden) in der Schweiz.

Begründung

Für den Kirchenaustritt braucht es keine Begründung. Sie sind somit nicht verpflichtet, der Kirche Angaben über Ihre Gründe für den Kirchenaustritt mitzuteilen.

Zivilstand

Die Angabe über Ihren Zivilstand ist weder relevant noch rechtlich notwendig. Aus diesem Grund müssen Sie keine Angaben über den Zivilstand machen.

Gespräch mit Kirche

Der Kirchenaustritt darf weder an die Angabe von Austrittsgründen noch an ein Gespräch gebunden sein. Ein Gespräch ist somit nicht notwendig.
 

Sollten Sie ein Antwortschreiben erhalten haben, reicht in der Regel ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass die zusätzlichen Angaben für die Bearbeitung des Kirchenaustritts weder notwendig noch rechtlich relevant sind.

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