Kirchenaustritt und Todesfall
Werde ich nach dem Kirchenaustritt beerdigt?
Was bedeutet der Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einem Todesfall? Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt und dem Todefall.
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Kirchenaustritt Service Preis pro Person
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AKTION: CHF 29.-
- Kein Aufwand & Bürokratie
- Austritt in 3 Min. erledigt
- Bestätigung für Steueramt
- Korrekte Empfängeradresse
- Ohne Rückfragen & Gründe
- Ohne Taufdatum & Taufort
- Geld-zurück-Garantie
Kirche und Todesfall
Die Kirche ist für die Organisation und Durchführung des Trauergottesdienstes in der Kirche zuständig. Zudem bietet die Kirche seelsorgerische Dienste für die Angehörigen der verstorbenen Person an. Wenn Sie aus der Kirche austreten, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Kirche für Sie, bzw. Ihren Angehörigen einen Trauergottesdienst organisiert. Die Seelsorge für Ihre Angehörigen wird jedoch gewährleistet, sofern Ihre Angehörigen Mitglied in der Kirche sind.
Zusammenhang mit der Kirche
Der Todesfall hat amtlich und rechtlich gesehen keinen Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Landeskirchen in der Schweiz. Bei einem Todesfall gilt es in erster Linie, die Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen zu lassen, den Todesfall rechtlich beim Zivilstandesamt Ihrer Gemeinde zu melden und danach die Beerdigung zu organisieren. Ein detailliertes Merkblatt dazu erhalten Sie unter dem folgenden externen Link.
Wenn Sie von einem Todesfall betroffen sind raten wir Ihnen, alle organisatorischen Angelegenheiten mit einem Bestattungsunternehmen oder dem städtischen Bestattungsamt zu besprechen. Diese helfen Ihnen bei allen rechtlich notwendigen Angelegenheiten.
Trauerfeier für Konfessionslose
Die Kirche hat kein Monopol auf die Organisation und Durchführung einer Trauerfeier, eines «Gottesdienstes» oder der Grabrede. Es steht selbstverständlich jeder Person frei, eine Trauerfeier zu organisieren und durchzuführen. Fazit: Eine Trauerfeier kann von jeder Person (Verwandte, Bekannte, etc.) oder Organisation (Verein, Partei, etc.) Organisiert werden.
Wenn Sie Wert auf eine würdige Bestattung legen raten wir Ihnen, Ihren Wunsch mit einer vertrauten Person zu besprechen oder die Rahmenbedingungen in Ihrem Testament festzuhalten.
Es gibt zahlreiche Angebote von Personen und Organisationen, die eine nicht christliche/kirchliche Trauerfeier oder eine nicht christliche/kirchliche Grabrede für Ihre Angehörigen halten. Angebote finden Sie direkt unter diesem externen Link.